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gelbe, zerklüftete Herde, welche Geschwüre zurücklassen. Sie können schon nach kurzer Zeit zu einer
schweren Lungenentzündung oder jauchigen Blutvergistung führen, an welcher die Thiere sterben.
Auf Diphtherie ist namentlich zu achten bei Kälbern (§. 8). Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau
bleibt dem Thierarzte vorbehalten (55. 11, 31).
16. Die jauchige Blutvergiftung.
Die jauchige Blutvergistung ist die wichtigste Krankheit für die Fleischbeschau, da auf sie die
meisten Fleischvergistungen zurückzuführen sind. Die Krankheitskeime der jauchigen Blutvergistung dringen
von irgend einer erkrankten Stelle der äußeren Haut, der Schleimhaut der Gebärmutter, der Athmungs-
oder Verdauungsorgane oder von dem noch nicht verheilten Nabel aus in die Blutbahn ein; das Krank-
heitsbild zeigt je nach der Art der Ansteckung gewisse Verschiedenheiten, welche die Unterscheidung mehrerer
Formen der Blutvergiftung bedingen.
Die Krankheitserscheinungen am lebenden Thiere sind manchmal so wenig eigenartig, daß eist
der Befund am geschlachteten Thiere in Verbindung mit dem Lebendbesunde zur sicheren Erkennung der
Krankheit führt. Hohes Fieber (41 bis 42·), vor dem tödtlichen Ausgange wohl auch unternormale
Temperatur, starke Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens, große Schwäche und Hinfälligkeit sind Er-
scheinungen, welche stets den Verdacht der Blutvergiftung erwecken müssen.
Werden beim geschlachteten Thiere trübe, graugelbe Verfärbung der Leber und Nieren, trübe,
graue Verfärbung des Herzfleisches, wodurch es dem gekochten Fleische ähnlich wird, vielleicht auch
punktförmige Blutungen unter den serösen Häuten und Schwellung mit blutiger, wässeriger Durchtränkung
sämmtlicher Lymphdrüsen gefunden, so ist das Vorhandensein einer jauchigen Blutvergistung anzunehmen.
Oft sind aber auch diese Krankheitszeichen am todten Thiere so wenig deutlich vorhanden und so leicht
mit anderen fehlerhaften Zuständen, z. B. Fettansammlung in Leber und Nieren oder Fäulniß, zu ver-
wechseln, daß nur der Thierarzt die verdächtigen Erscheinungen richtig zu deuten vermag.
Die häufigsten Formen der jauchigen Blutvergiftung sind:
a) die sich an äußere Verletzungen und Entzündungen (brandige Wunden, Entzündung der
Gelenke, Klauen, Hufe, Sehnenscheiden 2c.) anschließende Blutvergistung;
b) die jauchige Nabelentzündung junger Thiere;
T) die blutige Darmentzündung bei Kälbern und Rindern;
4) die jauchige Gebärmutterentzündung;
e.) die bösartige Euterentzündung bei Kühen:;
f) die jauchige Brust= und Bauchfellentzündung.
Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (§§. 11, 31).
17. Die eitrige Blutvergiftung.
Diese Krankheit kommt oft gleichzeitig mit der jauchigen Blutvergiftung (vergl. Nr. 16) vor und
enisteht durch Verschleppung von Eitererregern auf dem Wege des Blutstroms von einem örtlichen Eiter-
herd aus. Die Eitererreger setzen sich besonders in Lungen, Milz, Nieren, Leber, Gelenken, Knochen
und Muskeln fest und erzeugen dort neue Eiterherde, welche entweder abgekapselt werden oder weiler
um sich greifen, wieder in die Blutbahn einbrechen und zur Bildung von neuen Eiterherden führen.
Beim lebenden Thiere findet man allgemeine Abgeschlagenheit, verringerte Freßlust und
wechselndes Fieber, zuweilen Eiterungen, von welchen die Blutvergistung ihren Ausgang genommen hat,
sowie Eiterungen mehrerer Gelenke, letztere namentlich bei Kälbern. .
Beim geschlachteten Thiere kann man der Regel nach den Eiterherd, von welchem die Krank-
heit ausgegangen ist, nachweisen; außerdem besteht Trübung des Herzfleisches, der Leber und Nieren
(wie bei der jauchigen Blutvergiftung), ferner sind Schwellung der Milz, punktförmige Blulungen in den
Nieren und frische, nicht abgekapselte Eiterherde in den verschiedensten Körpertheilen, hauptsächlich in
Lungen, Milz, Nieren, Leber, Gelenken, Knochen und Muskeln, vorhanden.
Wie bei der jauchigen Blutvergiftung, kann man auch bei der eitrigen Blutvergistung verschiedene
Formen der Krankheit unterscheiden. Die häufigsten sind:
1. die eitrige Nabelvenenentzündung der Kälber;
2. die eitrigen Lungenentzündungen (besonders bei Kälbern, Schafen und Ziegen)
3. die eitrige Knochenmarkentzündung.
Die Schlachtvieh= und Fleischbeschau bleibt dem Thierarzte vorbehalten (5F. 11, 31).
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