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33. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die für die Pflanzeneinfuhr geöffneten ausländischen Zollstellen, vom 7. Oktober 1902.
Das unter dem 27. April 1898 (Central-Blatt S. 240) veröffentlichte Gesammtverzeichniß der-
jenigen ausländischen Zollstellen, über welche die Einfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen
Pflänzlinge, Sträucher und sonstigen Vegetabilien aus dem Reichsgebiete nach den bei der internationalen
Reblauskonvention betheiligten Staaten erfolgen darf, wird unter 6 (Oesterreich-Ungarn a für die im
Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder) dahin geändert, daß das K. K. Hauptzollamt Wien,
welches bisher nur zur Abfertigung der mit der Post eingehenden Pflanzensendungen ermächtigt war,
auch für den Frachtverkehr geöffnet ist.
Berlin, den 7. Oktober 1902.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Hopf.
4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuerinspektor Philipp in Goch
an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Steuerinspektors Stoß den Königlich bayerischen
Hauptzollämtern zu Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg, Schweinfurt und Würzburg, dem Groß-
herzoglich sächsischen Amte Ostheim sowie dem Herzoglich sachsen-coburg-gothaischen Amte Königsberg mit
dem Wohnsitz in Nürnberg als Stationskontroleur vom 1. Oktober 1902 ab beigeordnet worden.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Dem Hauptsteueramte zu Naumburg a. Saale ist die Befugniß zur Erhebung des Spiel-
kartenstempels und zur Abstempelung im Bundesgebiete gefertigter sowie vom Ausland eingehender Spiel-
karten entzogen worden.
Die Zuckersteuerstelle zu Michelsdorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schweidnitz ist auf-
gehoben und die Zuckerfabrik zu Michelsdorf der Zuckersteuerstelle zu Puschkowa zugetheilt worden,
welche vom Bezirke des Hauptsteueramts Breslau !l abgezweigt und dem Hauptsteueramte zu Schweidnitz
zugetheilt worden ist.
u Wüstensachsen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hanau ist eine Uebergangsabgaben-
Hebestelle mit der Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier und zur Erhebung der
Uebergangsabgabe von Bier errichtet worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt 1 zu Wittstock im Bezirke des Hauptsteueramts zu Neuruppin die Befugniß
zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über Rasiermesser, die im zollfreien Veredelungs-
verkehre versandt werden,
dem Steueramte lU zu Treffurt im Bezirke des Hauptsteueramts zu Langensalza die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Rohtaback, der für die Firma Germershausen daselbst unter
Eisenbahnwagenverschluß eingeht,