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3. Militärwesen.
Bekanntmachung.
In dem durch Bekanntmachung vom 11. Juni 1901 (Centralblatt S. 191) veröffentlichten Ver-
zeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen (Anlage D der Anstellungs-
grundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882) erhält der auf die „Marineverwaltung“ be-
zügliche Abschnitt IV folgende Fassung:
IV. Marineverwaltung.)
Rendanten A
Kontrolleure bei den Bekleidungsämtern,
Assistenten soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehe-
„„Rendanten maligen Deckoffizieren oder ausnahmsweise
Kontrolleure bei den Verpflegungsämtern, aus Beamten der Marine ergänzt werden.
—Assistenten
«
Intendanturregistratoren. Ergänzen sich aus den Beamten des Werftregistraturdienstes.
Garnisonverwaltungs-Direktoren,
Garnisonverwaltungs-Oberinspektoren,
Garnisonverwaltungs-Inspektoren,
Kaserneninspektoren,
Strelchmuisen. Ü für Garnisonanstalten, 1 soet ie ich nët
—Schiffsführer, offizieren ergänzt werden.)
Maschinisten
Untermaschinisten bei den Artilleried epots,
Maschinist bei der Torpedowerkstatt in Friedrichsort,
JKüster,
Lazarett-Oberinspektoren, 14
Lazarett-Verwaltungsinspektoren, . soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen
Lazarettinspektoren, Sanitätsunteroffizieren der Marine ergänzt werden.)
Sanitätsdepot-Inspektoren, 1
Soerbhee für Garnisonanstalten,
—Werftbuchführer (für den Registraturdienst), soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehe-
maligen Deckoffizieren ergänzt werden. ·
soweit sie nicht ausnahmsweise aus anstellungs—
Werftbuchführer und Werfthilfsschreiber, berechtigten ehemaligen Ober-Materialien—
Magazinverwalter, verwaltern und Materialienverwaltern der
Marine ergänzt werden.
Werkführer für Schiffbau, Maler, Segelmacher, Takler und Büchsenmacher, soweit sie nicht
aus den Werftarbeitern hervorgehen,
Führer einschließlich — Baggermeister, Steuerleute und — Maschinisten der Werftfahrzeuge,
WSchleusenmeistergehilfen,
Spritzenmeister,
Marinegerichtsschreiber, soweit sie ausschließlich für die Gerichte am Lande bestimmt sind.
„ Maschinisten,
Leuchtturmwärter,
Mebelsignalwärter, beim Lotsen= und Seezeichenwesen.
Maschinenwärter,
Oberheizer bei der Fettgasanstalt in Wilhelmshaven,
*) Die mit einem — bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizicren
des Landheeres zu berücksichtigen sind.
*“) Bewerber für Kasernen- und Lazarettinspektorstellen müssen ihre Militärdienstzeit in der Kaiserlichen Marine
abgeleistet oder aber wenigstens die Ausbildung und Prüfung im Bereiche der Muarine erledigt haben.