Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

  
  
  
Muster 25. 
Bundesstat 
Ausführungsbestimmungen, 
Direktivbzirtkt , Anlage H 7. 
Hauptamtsbezrk ¡ í í :, Einsendungstag: 
ür di H E 
Steuerhebebezirkk nn. für Sepebestell an das Hauptamt der 
für die Hauptämter an das Kaiserliche 
Statistische Amt der 15. Oktober. 
2 4 
Betriebsnachweisung 
der 
Stärkezuckerfabrik de in 
  
für die Zeit vom 1. September 19 bis 31. August 19 3Q 
Anleitung. 
1. Die Nachweisung ist alljährlich in zwei von dem Fabrikinhaber zu vollziehenden Ausfertigungen aufzustellen, von 
welchen die eine bis zum 1. Oktober der Hebestelle des Bezirkes einzureichen, die andere in der Fabrik zur Einsicht- 
nahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist. 
2. Die Eintragungen müssen mit den Fabrikbüchern übereinstimmen. 
3. Wenn der Betrieb während des ganzen Jahres geruht hat, ist eine Fehlanzeige einzureichen. 
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