Muster 25.
Bundesstat
Ausführungsbestimmungen,
Direktivbzirtkt , Anlage H 7.
Hauptamtsbezrk ¡ í í :, Einsendungstag:
ür di H E
Steuerhebebezirkk nn. für Sepebestell an das Hauptamt der
für die Hauptämter an das Kaiserliche
Statistische Amt der 15. Oktober.
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Betriebsnachweisung
der
Stärkezuckerfabrik de in
für die Zeit vom 1. September 19 bis 31. August 19 3Q
Anleitung.
1. Die Nachweisung ist alljährlich in zwei von dem Fabrikinhaber zu vollziehenden Ausfertigungen aufzustellen, von
welchen die eine bis zum 1. Oktober der Hebestelle des Bezirkes einzureichen, die andere in der Fabrik zur Einsicht-
nahme der Steuerbeamten aufzubewahren ist.
2. Die Eintragungen müssen mit den Fabrikbüchern übereinstimmen.
3. Wenn der Betrieb während des ganzen Jahres geruht hat, ist eine Fehlanzeige einzureichen.
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