Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
Bezeichnung der Stellen. echiich bestimten wenn es nicht die Behörde Bemerkungen.
Umfange dieselben selbst ist, bei welcher die An-
vorbehallten sind. stelung gewünscht wird.
14. Großherzogliches Militärkollegium.
Aktuar ç *“
Diätartscher Schreiber, — Großherzogliches Militär-
Pedell. —1 kollegium zu Neustrelitz.
X. Großherzogtum oldenburg.
A. BZei sämtlichen Staatsvermaltungrn.
1. Kopiisten, Expedienten und die vom Staate be- — Für die Stellen im Eisen-] Bestimmungen dar-
zahlten Lohnschreiber, für deren Tätigkeit
8. 3 Ziffer 1 der Grundsätze für die Besetzung
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei
den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-
anwärtern zutrifft,
2. Pedelle (Amtsdiener, Kanzleidiener) und Boten,
3. Hauswarte, Portiers und Kassenwächter.
bahndienste an die Groß-
herzogliche Eisenbahn-
direktion zu Oldenburg;
Hür die Stellen im Zoll= und
Steuerdienst an die Groß-
herzogliche Zolldirektion
daselbst;
im übrigen an das Sekre-
tariat des Gesamtministe-
riums zu Oldenburg bezw.
hinsichtlich derjenigen Stel-
len, bei welchen die Ver-
gütung nach der Arbeits-
stunde oder nach Maß-
gabe der geleisteten Arbeit
(z. B. bei den auf Schreib-
gebühren angewiesenen
Lohnschreibern) gewährt
wird, an diejenige Be-
hörde, bei welcher der
Militäranwärter in Thä-
tigkeit zu treten wünscht.
B. ZKei den einzelnen Uerwaltungen.
I. Justizverwaltung.
1. Registraturbeamte (Expedienten) bei der Staats-
anwaltschaft,
2. Gerichtsschreibergehilfen,
3. Gerichtsvollzieher.
II. Verwaltung der öffentlichen Bibliothek.
Bibliothekschreiber (auch Registratur= und Revisions-
beamter).
III. Strafanstalten, Gefängnisse und Besserungs-
anstalten.
Oberaufseher, ·
.Auffeher,Werkmeister--
.Gefangenwärter,Schließer,
Kassierer in der Strafanstalt zu Vechta.
BMchhalter
IV. Schulverwaltung.
Registraturbeamte bei den Oberschulkollegien.
Se —
hur Hälfte.
zur Hälfte.
eur Hälfte.
zur Hälfte.
Sekretariat des Gesamt-
ministeriums zu Olden-
burg.
ülber, welche von den
im oldenburgischen
Staatsdienste den Mi-
litäranwärtern vor-
behaltenen Stellen
denselben nur im
Wege des Aufrückens
oder der Beförderung
zugängig sind, sind
nicht erlassen.
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