Direktivbezrrk .— Muster 8.
(A. B. 8 31.)
Hauptamtsbezirk
Rechnungsjahr 19
Erzeugung und Absatz der Schaumweinfabriken.
Anleitung zum cbebrauche.
1. Die von den Hauptämtern vorzulegende Nachweisung ist doppelt aufzustellen; sie hat sich auf den ganzen Haupt-
amtsbezirk zu beziehen und die Schaumweinfabriken einzeln nachzuweisen.
2. Die von den Direktiobehörden mit je einer Ausfertigung der hauptamtlichen Nachweisungen bis zum 1. Juni einzu-
sendende Haupt-Nachweisung hat den ganzen Direktivbezirk zu umfassen und die Ergebnisse aus den Nachweisungen
der Hauptämter in je einer Summe anzugeben. Für die Haupt-Nachweisung ist daher der Vordruck in der Spalte 2
zu ändern in „Zahl der Schaumweinfabriken“.
3. aus Fruchtwein ohne Zusatz von Traubenwein und anderer Schaumwein sind je auf besonderer Linie
nachzuweisen. ·
4. Die Angaben für die Spalten 3 und b bis 12 sind den Lagerbüchern der Schaumweinfabriken, die Angaben für
die Spalte 13 den Anmeldungen zur Zurücknahme versteuerten Schaumweins in den Fabrikbetrieb zu entnehmen.
Die Angaben für die Spalte 4 sind nötigenfalls von dem Schaumweinfabrikanten zu fordern.
Auf der vierten Seite sind in den Spalten a und b die Einnahmen nach den Einnahmebüchern (ein-
schließlich der Nacherhebungen und abzüglich der Erstattungen für unrichtige Erhebungen usw.), in der Spalte d
die im Laufe des Rechnungsjahrs wirklich gezahlten Beträge der Vergütung anzugeben in Uebereinstimmung mit
der Einnahme-Uebersicht. ·
5. Doppelflaschen stnd steis als 2 ganze Flaschen anzusetzen.
Bei den Zusammenrechnungen am Schlusse der Spalten 3 bis 9 und bei Ausfüllung der Spalten 11 bis 13
sind halbe, viertel usw. Flaschen nach dem Steuerwert in ganze Flaschen umzurechnen; überschießende Teile einer
ganzen Flasche sind dabei außer Betracht zu lassen.
6. In der Spalte 14 ist gegebenenfalls insbesondere die Zahl der im Laufe des Jahres fertiggestellten Doppelflaschen
Schaumwein anzugeben.
7. In der Haupt-Nachweisung find die für die einzelnen Spalten ermittelten Summen den für das Vorjahr nach-
gewiesenen Summen gegenüberzustellen und die Mehr= oder Minderbeträge ersichtlich zu macheu.