Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

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dem Steneramt J zu Nienburg im Bezirke des Hauptsteueramts zu Verden die Befugnis, 
Waren der Nummer 22 f des Zolltarifs zu einem anderen als dem hbchsten Zollsatze dieser Tarif- 
nummer abzufertigen, Zollbegleitscheine 1I über die für den Kaufmann Heynemann in Nienburg 
bestimmten Sendungen von Säcken aus Jutegeweben der Nummer 221 1 des Zolltarifs zu erledigen 
und Zollbegleitscheine 1 über die aus diesen Säcken gefertigten Matten auszufertigen, sofern die Matten 
von Heynemann als Verpackungsmaterial für die in den Glasfabriken von Heye und von Himly und 
Holscher in Nienburg hergestellten Glaswaren wieder ausgeführt werden, 
dem Hauptsteueramte zu Kreuznach die Befugnis zur Abfertigung des für das daselbst 
errichtete Privatlager der Lothringer Benzin-Raffinerie, Chemische Fabrik zu Woippy bei Metz, be- 
stimmten mit Begleitschein I unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden leichten Mineralöls. 
Im Königreiche Bayern. 
Der Aufschlageinnehmerei zu Karlstadt im Bezirke des Hauptzollamts zu Würzburg ist die 
Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen über Wein und 
den Aufschlageinnehmereien zu Redwitz, Weiden und Wiesau im Bezirke des Hauptzollamts zu 
Waldsassen und zu Schwarzenbach a. S. im Bezirke des Hauptzollamts zu Hof die Befugnis zur 
Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier erteilt worden. 
Im Königreiche Sachsen. 
Es ist erteilt worden: 
dem Untersteueramte zu Geithain im Bezirke des Hauptzollamts Leipzig II die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, 
dem Untersteueramte zu Schneeberg im Bezirke des Hauptzollamts zu Zwickau die Befugnis 
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Postgüter und 
dem Nebenzollamte II Seifhennersdorf vor Warnsdorf im Bezirke des Hauptzollamts zu 
Zittau die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Tabak johne Rücksicht auf die 
Höhe der angewiesenen Zollbeträge. 
Im Großherzogtume Baden. 
Dem Zollamte zu Kehl im Bezirke des Hauptsteueramts zu Baden ist die Befugnis zur Ab- 
fertigung von Leinwand der Tarifnummern 22f, g1 und 2 und Anmerkung zu f und g zu anderen 
als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern beigelegt worden. 
Im Großherzogtume Hessen. 
Die Ortseinnehmerei Reichelsheim ist unter Abtrennung vom Hauptsteueramtsbezirke Darm- 
stadt dem Bezirke des Hauptsteueramts Offenbach und 
die Ortseinnehmerei Höchst unter Abzweigung vom Hauptsteueramtsbezirk Offenbach dem 
Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt zugeteilt worden. 
In Elsaß-Lothringen. 
Die Ubergangssteuerstelle zu Stieringen-Wendel im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saar- 
gemünd ist aufgehoben worden. « 
DemNebenzollamtIzuGroß-MoyeuvreimBezirkedesHauptzollamtszuDiedenhofenist 
allgemein die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen !1 über die von den Hüttenwerks- 
besitzern de Wendel & Cie. zu Hayingen auf ihrer Privateisenbahn eingeführten, aus ihren eigenen, in 
Frankreich belegenen Werken herstammenden Waren beigelegt worden. 
  
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