Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1905. (33)

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Zentralblatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

 

Reichsamte  des  Innern.

 

 

Zu  beziehen  durch  alle  Vostanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

 

 

XXII-Ss#rgng.  Verlin,  Freitag,  den  26.  Mai  1905.  21.

Inhalt:  1.  goll=  und  Steuerwesen:  Bestellung  von  Reichs-  3.  Konsulatwesen:  Ermächtigung  zur  Vornahme  von
bevollmächtigtggen  Seite  11  Zioilstandsaklkten  133

2.  Finanzwesen:  Nachweisung  der  Einnahmen  des  Reichs  4.  Polizeiwesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vom  1.  April  1905  bis  Ende  April  19005  132  Reichsgebite  U  133

 

1.  Zoll=  und  Steuerwesen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses
des  Bundesrats  für  Zoll=  und  Steuerwesen
1.  der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Kaiserliche  Geheime  Regierungsrat  Nar
zu  Königsberg  i.  Ostpr.  seiner  bisherigen  Dienstgeschäfte  bei  den  Königlich  Preußischen
Provinzial-Steuerdirektionen  zu  Königsberg  i.  Ostpr.  und  Danzig  vom  1.  Mai  1905  ab
enthoben  und  von  dem  gleichen  Zeitpunkt  ab  der  von  dem  Dienstbezirke  des  Reichsbevollmächtigten
  zu  Cöln  abgezweigten  Königlich  Preußischen  Provinzial-Steuerdirektion  zu
Münster  i.  W.  und  der  von  dem  Dienstbezirke  des  Reichsbevollmächtigten  zu  Hannover  abgezweigten
  Großherzoglich  Oldenburgischen  Zolldirektion  zu  Oldenburg  als  Reichsbevollmächtigter
  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Münster  i.  W.  und
2.  der  Reichsbevollmächtigte  für  Zölle  und  Steuern,  Königlich  Sächsische  Geheime  Finanzrat
Dr.  Haase  zu  Stettin  seiner  bisherigen  Dienstgeschäfte  bei  den  Königlich  Preußischen
Provinzial-Steuerdirektionen  zu  Stettin  und  Posen  vom  1.  Mai  1905  ab  enthoben  und  von
dem  gleichen  Zeitpunkt  ab  an  Stelle  des  nach  Münster  i.  W.  versetzten  Kaiserlichen  Geheimen
Regierungsrats  Nar  den  Königlich  Preußischen  Provinzial-Steuerdirektionen  zu  Königsberg
  i.  Ostpr.  und  Danzig  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und  Steuern  mit  dem
Wohnsitz  in  Königsberg  i.  Ostpr.
beigeordnet  worden.

 

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