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Macht er von diesem Rechte Gebrauch, so sind aufstehende
Baulichteiten der Stadt nach dem Werte zur Zeit des Rückfalls
in dem Verhältnis zu vergüten, in welchem die Aufwendungen
der Stadt für den Bau zu dem Zuschusse des Staates hierfür
gestanden haben.
Diese Verhandlung wurde den Beteiligten vorgelesen, die
Verhandlung wurde dann nebst den auliegenden Plan von den
Beteiligten genehmigt und unterschrieben und dies von dem unterzeichneten
Beamten hierdurch beurkundet:
Erust Wilms, Ernst Lemmel, Heinrich Morgenbesser.
Alfred Peters, Stadtrat.
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