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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamte des Innern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und Luchhandlungen.
XXXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 5. Oktober 1906. Nr. 61.
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Exequaturerteilungen.. .... Seite 1211 Reichsgeblee na
1. Kon fulatwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann C. Ortmann zum Konsul
in Nykjöbing (Falster) zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger von Erckert in Tokio ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 während der Dauer seiner Geschäftsführung für das Gebiet von Japan die allgemeine
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Gesandten in Adis-Abeba Coates ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 für das Gebiet von Abessinien die allgemeine Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbe-
fälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Adis-Abeba beschäftigten Konsul von Mutius ist auf
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die allgemeine Ermächtigung erteilt worden, in Ver-
tretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Vizekonsul der Republik Cuba, Alberto Santiso in Hamburg ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
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