Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neununddreißigster Jahrgang. 1878. (39)

222  1878.

Gallerien  und  bedeckte  Gänge  dürfen  nirgends  offen  sein,  sind  vielmehr  durch
Läden  oder  Fenster  zu  verschließen.  Balkons  sind  hierher  nicht  zu  rechnen.
Offene  Giebel  sind  bis  zum  1.  October  1881  als  Fachwerkswände  herzustellen.

8.  49.
Aschenbehälter.
Für  jedes  Wohnhaus  muß  ein  feuersicheres  Behältniß  für  Asche  vorbanden  sein.

8.  50.

n.

Vorbauten  und  bauliche  Anlagen  jeder  Art,  welche  über  die  sestgesetzte  Flucht.
linie  hervortreten,  sind  nur  ausnahmsweise  und  wenn  im  öfsentlichen  Interesse  keine
Bedenken  entgegenstehen,  zu  genehmigen.

Jusbesondere  ist  darauf  zu  halten,  daß  in  den  Städten  die  Bürgersteige  nicht
durch  Freitreppen,  Kellerhälse,  Kelleröffuungen,  Erker,  Balkone  oder  andere  Vorbauten
  verengt  werden.

Bei  eintretender  Baufälligkeit  oder  bei  baulichen  Veränderungen  sind  Anlagen
der  vorslehenden  Art  möglichst  zu  beseitigen  oder  wenigstens  dergestalt  umzuändern,
daß  solche  dem  Verkehre  nicht  hinderlich  sind.

§.  51.
aufenster  und  Thüre

Schaufenster  dürfen  in  *  4  nicht  über  “!  im  weit  über  die  Außenseite
  der  Häuser  vortreten.

In  Städten  und  in  den  im  Chausseezuge  liegenden  Dorfstraßen  dürsen  Thorfiügel
  und  Thüren,  sofern  die  Straße  berührt  wird,  nicht  nach  außen  aufschlagen;
ausgenommen  sind  Doppelthüren  vor  Verkaufoläden.  Dasselbe  gilt  hinsichtlich  der
Fenster,  welche  unter  2,25  m  vom  Erdboden  entsernt  sind.

§.  52.
salite.

Risalite  von  höchslens  0,15  „  Vorsprung  sind  nur  in  Straßen  von  über  8  m
Breite  mit  einem  Bürgersleig  von  über  2  m  Breite  zu  gestatten.  Ist  der  Bürgersteig
  über  3  m  breit,  so  ist  das  Nisalit  bis  zu  0,50  m  Vorsprung  zu  gestatten.
Bei  einer  Breite  des  Bürgerstcigs  von  mehr  als  4  m  können  noch  stärkere  Vorsprünge
  des  Risalits  gestattet  werden.  «