Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

  
  
  
Lfd. 
Bezeichnung der Gegenstände 
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Der Zuschlag zum Eigengewichte der sertigen, aus 
unverzollt abgelassenen ausländischen Rohstofsen im 
Inlande berzeuelten Gegenstände, nach dem die bei 
ihrer Herstellung verbrauchten Mengen an Rohstoffen 
zu berechnen sind, beträgt, und zwar für Teile aus 
schmiedbarem Eisen Gußeisen, uysert 
in in auch SchrottBink, 
Stangen Bilechen 5d » deren Le- 
oder oder schmied eisen r*25 
Blöcken Platten barem Blei 
v. H. 
v. H. v. H. v. H. v. H. 
  
  
I. fertig bearbeitet 
II. vorgearbeitet 
III. ausgeschmiedet .. 
c)EmfacheSchmtedestucke aus Eisen oder Stahl, 
abgeschmiedet eingeführt: 
I. Kurbelwellen, Pleuel- 
Kreuzköpfern . 
llGekadeWellenundalle anderen Schmiedestucke . 
d) Sämtliche anderen, vorstehend nicht genannten und im 
Inland angefertigten Smiedestücke aus Eisen oder Stahl 
e) Muttten 
f) Gußgegenstände aus Bruch oder Roheisen hergehelt 
I. unbearbeitet . 
llbearbettet.. 
8) Gußgegenstände aus Staht 
h) Gegenstände aus Bronze= oder Meffigguß- 
J. Konbenfatorrabrklätten 
II. Kondensatorrohe .. 
III. Siederohre für Dampfkessel. . 
IV. Sämtliche hier oder nachstehend nicht aufgeführten 
Gegenstände aus Bronze= oder Messinggss 
Rohe Eisenplatten, die zu Flurplatten (Plichten), Bekleidungs- 
und Schutzblechen im Maschinen- und Kesselraume von 
Dampfschiffen bestimmt sind. 
Roheisen als Ballastausrüstung, mit dem Schifie in feste 
Verbindung gebracht 
Dampfkessel ( (ohn Ausrüstung), Zuschlag zum ganzen Gewichte 
Teile von Dampf= und Wasser-Rohrleitungen 
Schmiedeeiserne verzinkte Röhren und Muffenröhren 
Rohe Röhren aus schmiedbarem Stahl . 
Rohe Röhren aus Kupfer 
Vorrichtungen, Roh= und Zwischenstoffe zur Herstellung von 
elektrischen Beleuchtungsanlagen, einschließlich der r Schein— 
werfer nebst Zubehör .. 
Vorrichtung zur Herstellung von Atetwiengas 
Naphthamotoren .. 
Eiserne Wasserbehälter (Tanks) 
Kohlenbunker der Dampfschiffe 
Eisbunker-Rahmen, -Ringex#und Deckel 
wenn 
und Kolbenstangen mit 
  
°) Die Festsetzung von Zuschlagsätzen bleibt vorbehalten. 
  
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80 — 
75 — 
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