Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

100  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.

friedlicher  Zustände  stetig  zunehmen,  sowie  daß  manche  der  Ausgaben,  welche
in  Folge  des  Krieges  den  Etat  belasten,  aus  demselben  ausscheiden  und  daß
so  bei  sachgemäßer  Vertheilung  der  Arbeiten  die  Mittel  für  nothwendige  oder
nützliche  Anlagen  außerordentlicher  Art  nicht  fehlen  werden.

24.  März.  (Deutsches  Reich.)  Reichstag:  genehmigt  in  2.  Lesung  die
Gesetzesvorlage  über  die  Rechtsverhältnisse  der  Reichsbeamten  unverändert
  und  ertheilt  den  Ueberschreitungen  des  Marineetats  von  1867
bis  1871  seine  nachträgliche  Zustimmung.

Beim  Reichsbeamtengesetz  hebt  der  Reichskanzler  gegenüber  einem  Amendement
  zu  §  19  und  gegenüber  Lasker  hervor,  daß  die  ausgesprochene  Gleichstellung
  der  Reichsbeamten  mit  den  Landesbeamten  resp.  die  Beurtheilung
sonstiger  Verhältnisse  der  Reichsbeamten  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen
in  Domicil=  und  Heimathsfragen  auf  seinen  persönlichen  Antrag  im  Bundesrathe
  beschlossen  worden  sei,  weil  er  eine  Verletzung  des  Art.  3  der  Reichsverfassung
  habe  verhindern  wollen;  er  sei  gegen  die  Privilegien  preußischer
Beamten  in  Preußen  und  würde  für  ihre  Aufhebung  wirken,  sei  der  Zustimmung

  seiner  Collegen  gewiß,  müsse  aber  auf  der  Gleichstellung  der  Reichsbeamten

  bestehen,  so  lange  preußische  Beamte  die  Privilegien  genössen.  Das

Amendement  wird  abgelehnt;  ebenso  wird  das  Amendement  Windhorst  zu

§  25,  welches  einstweilige  Versetzung  in  den  Ruhestand  für  Räthe  des  auswärtigen

  Amtes  ausschließen  sollte,  dem  Antrage  des  Reichskanzlers  entsprechend,
  abgelehnt.

Durch  zwei  Schreiben  des  Reichskanzlers  erhält  der  Reichstag  Kenntniß
  von  der  mit  Frankreich  abgeschlossenen  Convention  vom  15.  März
über  die  Bezahlung  des  Restes  der  Kriegsentschädigung  von  5  Milliarden

  und  die  völlige  Räumung  des  franz.  Gebietes.

Bei  der  Debatte  darüber  spricht  Lasker  unter  dem  Beifalle  des  Hauses
seine  Anerkennung  aus  über  die  Leitung  der  auswärtigen  Politik  in  ihrer
geschickten  Lösung  der  schwierigsten  Fragen  bei  Vertragsabschlüssen,  welche
selbst  die  Mißstimmung  Frankreichs  gegen  Deutschland  mildern  müßten.  Am
Schluß  der  Debatte  schlägt  Präsident  Simson  unter  dem  Beifall  des  Hauses
folgende  Resolution  vor:  Der  Reichstag  nimmt  mit  größter  Befriedigung  die
Schreiben  des  Reichskanzlers  über  die  Convention  entgegen.  Fürst  Bismarck
dankt  und  erklärt:  Der  Ausdruck  des  Dankes  Seitens  der  Volksvertretung
gewähre  dem  Staatsmanne  die  höchste  Befriedigung;  derselbe  sei  ihm  eine
Ermuthigung  für  fernere  Arbeiten,  eine  Arznei  für  Schwächen,  mit  denen
er  bei  Erfüllung  seines  Dienstes  zu  kämpfen  habe.

„  (Bayern.)  Der  König  trifft  endlich  die  Entscheidung  über  die
Uniformirung  der  bayerischen  Truppen:  die  hellblaue  Farbe  und  der
Raupenhelm  werden  beibehalten;  nur  die  Gradauszeichnungen,  die
Dienstzeichen  (Schärpe)  und  die  Farben  der  Krägen  und  Aufschläge
(Regimentsfarben)  werden  in  Einklang  mit  denen  der  preußischen  Armee
gebracht.

„  (Bayern.)  Da  sich  die  Ansprüche  der  Altkatholiken  auf  den
Simultangebrauch  katholischer  Kirchen  mehren  und  in  neuester  Zeit
hie  und  da  durchdringen,  so  ertheilt  der  Nuntius  in  München  im
Auftrage  Roms  den  Bischöfen  den  Befehl,

„dies  unter  keinen  Umständen  zu  dulden,  weil  es  nicht  bloß  Aergerniß
geben,  sondern  auch  der  Gefahr  des  Abfalls  vom  Glauben  (für  die  Ungebildeten)
  günstig  wäre.“  Die  Bischöfe  sollen  daher  protestiren,  Reclamation
an  den  Gerichtshöfen  erheben  und,  wenn  alles  nichts  hilft,  die  Kirchen  inter-