100 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
friedlicher Zustände stetig zunehmen, sowie daß manche der Ausgaben, welche
in Folge des Krieges den Etat belasten, aus demselben ausscheiden und daß
so bei sachgemäßer Vertheilung der Arbeiten die Mittel für nothwendige oder
nützliche Anlagen außerordentlicher Art nicht fehlen werden.
24. März. (Deutsches Reich.) Reichstag: genehmigt in 2. Lesung die
Gesetzesvorlage über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten unverändert
und ertheilt den Ueberschreitungen des Marineetats von 1867
bis 1871 seine nachträgliche Zustimmung.
Beim Reichsbeamtengesetz hebt der Reichskanzler gegenüber einem Amendement
zu § 19 und gegenüber Lasker hervor, daß die ausgesprochene Gleichstellung
der Reichsbeamten mit den Landesbeamten resp. die Beurtheilung
sonstiger Verhältnisse der Reichsbeamten nach Maßgabe der Bestimmungen
in Domicil= und Heimathsfragen auf seinen persönlichen Antrag im Bundesrathe
beschlossen worden sei, weil er eine Verletzung des Art. 3 der Reichsverfassung
habe verhindern wollen; er sei gegen die Privilegien preußischer
Beamten in Preußen und würde für ihre Aufhebung wirken, sei der Zustimmung
seiner Collegen gewiß, müsse aber auf der Gleichstellung der Reichsbeamten
bestehen, so lange preußische Beamte die Privilegien genössen. Das
Amendement wird abgelehnt; ebenso wird das Amendement Windhorst zu
§ 25, welches einstweilige Versetzung in den Ruhestand für Räthe des auswärtigen
Amtes ausschließen sollte, dem Antrage des Reichskanzlers entsprechend,
abgelehnt.
Durch zwei Schreiben des Reichskanzlers erhält der Reichstag Kenntniß
von der mit Frankreich abgeschlossenen Convention vom 15. März
über die Bezahlung des Restes der Kriegsentschädigung von 5 Milliarden
und die völlige Räumung des franz. Gebietes.
Bei der Debatte darüber spricht Lasker unter dem Beifalle des Hauses
seine Anerkennung aus über die Leitung der auswärtigen Politik in ihrer
geschickten Lösung der schwierigsten Fragen bei Vertragsabschlüssen, welche
selbst die Mißstimmung Frankreichs gegen Deutschland mildern müßten. Am
Schluß der Debatte schlägt Präsident Simson unter dem Beifall des Hauses
folgende Resolution vor: Der Reichstag nimmt mit größter Befriedigung die
Schreiben des Reichskanzlers über die Convention entgegen. Fürst Bismarck
dankt und erklärt: Der Ausdruck des Dankes Seitens der Volksvertretung
gewähre dem Staatsmanne die höchste Befriedigung; derselbe sei ihm eine
Ermuthigung für fernere Arbeiten, eine Arznei für Schwächen, mit denen
er bei Erfüllung seines Dienstes zu kämpfen habe.
„ (Bayern.) Der König trifft endlich die Entscheidung über die
Uniformirung der bayerischen Truppen: die hellblaue Farbe und der
Raupenhelm werden beibehalten; nur die Gradauszeichnungen, die
Dienstzeichen (Schärpe) und die Farben der Krägen und Aufschläge
(Regimentsfarben) werden in Einklang mit denen der preußischen Armee
gebracht.
„ (Bayern.) Da sich die Ansprüche der Altkatholiken auf den
Simultangebrauch katholischer Kirchen mehren und in neuester Zeit
hie und da durchdringen, so ertheilt der Nuntius in München im
Auftrage Roms den Bischöfen den Befehl,
„dies unter keinen Umständen zu dulden, weil es nicht bloß Aergerniß
geben, sondern auch der Gefahr des Abfalls vom Glauben (für die Ungebildeten)
günstig wäre.“ Die Bischöfe sollen daher protestiren, Reclamation
an den Gerichtshöfen erheben und, wenn alles nichts hilft, die Kirchen inter-