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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamte des Innern.
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Su betiehen durch alle Vostanstalten und BZBuchhandlungen.
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XXXIV. Jahrgang. Berlin, Montag, den 25. Juni 1906. Nr. 37.
Inhall: gell= und Steuerwesen: # Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 8 und den
Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 6 und den § 53 bis 62 des Reichsstempelgesetzes (Erlaubniskarten
§*34 bis 42 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die Bza Kraftfahrzengeg)gngn)) S. 688.
esteuerung der Frachturkunden).. S. 673. Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 9 und den
ausführungsbesimmun en zu der Tarifnummer 7 und den # §8 63 bis 66 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die
§§P 13 bis 52 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die Entrichtung einer Stempelabgabe von Vergütungen).
Stempelabgabe von Personenfahrkarken) S. 677. S. 704.
Zoll= und Steuerwesen.
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die nachstehend abgedruckten Aus-
führungsbestimmungen zu
a) Tarifnummer 6 und den §#§ 34—42,
b) Tarifnummer 7 und den 8§ 43—52
Jc) Tarifnummer 8 und den §§ 53—62
d) Tarifnummer 9 und den §S§ 63—66
des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni d. J. mit der Maßgabe zu genehmigen, daß hinsichtlich der zu c
erwähnten Bestimmungen
1. die Bestimmungen über die Mitwirkung der Polizeibehörden zwecks Überwachung der ordnungs-
mäßigen Anmeldung und Feststellung der Abgabe bis zum Inkrafttreten der unter den Bundes-
regierungen vereinbarten Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen nur insoweit in
Wirksamkeit treten, als schon jetzt eine polizeiliche Zulassung und Kennzeichnung der Kraft-
fahrzeuge erfolgt; n
2. die Anmeldung der Kraftfahrzeuge, welche sich bereits zum 1. Juli 1906 in Gebrauch be-
finden und die Lösung von Erlaubniskarten für diese Fahrzeuge bereits vom 26. Juni 1906
an bei den zuständigen Steuerstellen erfolgen kann.
Berlin, den 16. Juni 1906.
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Der Reichskanzler.
In Vertretung: von Stengel.
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