Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierunddreißigster Jahrgang. 1906. (34)

— 673 — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
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Su betiehen durch alle Vostanstalten und BZBuchhandlungen. 
  
  
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XXXIV. Jahrgang. Berlin, Montag, den 25. Juni 1906. Nr. 37. 
Inhall: gell= und Steuerwesen: # Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 8 und den 
Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 6 und den § 53 bis 62 des Reichsstempelgesetzes (Erlaubniskarten 
§*34 bis 42 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die Bza Kraftfahrzengeg)gngn)) S. 688. 
esteuerung der Frachturkunden).. S. 673. Ausführungsbestimmungen zu der Tarifnummer 9 und den 
ausführungsbesimmun en zu der Tarifnummer 7 und den # §8 63 bis 66 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die 
§§P 13 bis 52 des Reichsstempelgesetzes (betreffend die Entrichtung einer Stempelabgabe von Vergütungen). 
Stempelabgabe von Personenfahrkarken) S. 677. S. 704. 
  
Zoll= und Steuerwesen. 
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die nachstehend abgedruckten Aus- 
führungsbestimmungen zu 
a) Tarifnummer 6 und den §#§ 34—42, 
b) Tarifnummer 7 und den 8§ 43—52 
Jc) Tarifnummer 8 und den §§ 53—62 
d) Tarifnummer 9 und den §S§ 63—66 
des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni d. J. mit der Maßgabe zu genehmigen, daß hinsichtlich der zu c 
erwähnten Bestimmungen 
1. die Bestimmungen über die Mitwirkung der Polizeibehörden zwecks Überwachung der ordnungs- 
mäßigen Anmeldung und Feststellung der Abgabe bis zum Inkrafttreten der unter den Bundes- 
regierungen vereinbarten Vorschriften über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen nur insoweit in 
Wirksamkeit treten, als schon jetzt eine polizeiliche Zulassung und Kennzeichnung der Kraft- 
fahrzeuge erfolgt; n 
2. die Anmeldung der Kraftfahrzeuge, welche sich bereits zum 1. Juli 1906 in Gebrauch be- 
finden und die Lösung von Erlaubniskarten für diese Fahrzeuge bereits vom 26. Juni 1906 
an bei den zuständigen Steuerstellen erfolgen kann. 
Berlin, den 16. Juni 1906. 
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- 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Stengel. 
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