Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Auf Grund des Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des Bundes- 
rats für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Stationskontrolleur, Königlich Bayerische Zollinspektor Strößner in Breslau vom 
16. Juli d. J. ab seiner bisherigen Dienstgeschäfte bei den Königlich Preußischen Hauptzollämtern zu 
Landsberg O. S., Myslowitz, Neustadt O. S. und Ratibor sowie den Königlich Preußischen Haupt- 
steuerämtern zu Breslau, Gleiwitz, Ols i. Schl. und Oppeln enthoben und von dem gleichen Zeit- 
punkt ab an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Bayerischen Zollinspektors 
Kätzlmeier den Königlich Preußischen Hauptsteuerämtern zu Biebrich, Cassel, Frankfurt a. M., Hanau, 
Marburg (Reg.Bez. Cassel) und Oberlahnstein mit dem Wohnsitz in Frankfurt a. M., 
2. an Stelle des nach Frankfurt a. M. versetzten Königlich Bayerischen Zollinspektors Strö ßner 
der Königlich Bayerische Hauptzollamtskontrolleur, Zollinspektor Zierlein den Königlich Preußischen 
Hauptzollämtern zu Landsberg O. S., Myslowitz, Neustadt O. S. und Ratibor sowie den Königlich 
Preyicchen Hauptsteuerämtern zu Breslau, Gleiwitz, Ols i. Schl. und Oppeln mit dem Wohnsitz in 
reslau 
als Stationskontrolleur beigeordnet 
worden. 
Veränderungen in den von den obersten Landesfinanzbehörden den Zoll= und Steuer- 
stellen in Gemäßheit der Ausführungsbestimmungen zu § 4 des Zolltarifgesetzes vom 
25. Dezember 1902 erteilten Abfertigungsbefugnissen (zu vgl. Zentralblatt 1906 S. 420 ff.). 
Königreich Preußen. 
Es ist erteilt worden 
dem Hauptzollamt Emmerich die Befugnis 5 hinsichtiich der auf dem Rhein eingehenden Pferde, 
dem Nebenzollamte II in Fürstenwalde im Hauptzollamtsbezirke Neidenburg die Befugnis zur 
Abfertigung von Pferden bis zum Werte von nicht mehr als 600 4 " " 
der Zollabfertigungsstelle im Freibezirke zu Neufahrwasser sind die Befugnisse 31 bis 34 und 
41 bis 48 entzogen worden. 
Königreich Sachsen. 
Dem Hauptzollamte Pirna sind die Befugnisse 31 bis 34 erteilt worden. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
In Fürstenwalde im Hauptzollamtsbezirke Neidenburg ist ein Nebenzollamt II errichtet worden. 
Das Steueramt I in Eisleben und das Steueramt Il in Hettstedt sind vom Bezirke des 
Hauptsteueramts in Halle a. S. abgezweigt und dem Bezirke des Hauptsteueramts in Nordhausen zu- 
geteilt worden. Das Steueramt II zu Querfurt ist vom Bezirke des Hauptsteueramts in Naum- 
burg a. S. abgezweigt und dem Bezirke des Hauptsteueramts in Halle a. S. zugeteilt worden. Der 
mit dem Steueramte II in Querfurt verbundenen Zuckersteuerstelle sind die Zuckerfabriken in Erdeborn 
und in Vitzenburg, für die bisher die mit dem Steueramt 1 in Eisleben und die mit dem Steuer- 
amte II in Nebra verbundenen Zuckersteuerstellen zuständig waren, zugewiesen worden. Das Steuer- 
amt II mit Zuckersteuerstelle zu Nebra im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. ist auf- 
gehoben worden. Die Zuckerfabrik in Oppin, für die bisher die Zuckersteuerstelle Halle a. S. III zu- 
ständig war, ist der mit dem Steueramt 1 zu Zörbig im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wittenberg 
verbundenen Zuckersteuerstelle und die Zuckerfabrik zu Landsberg, für die bisher die Zuckersteuerstelle 
in Zörbig zuständig war, der Zuckersteuerstelle Halle a. S. III zugewiesen worden.
	        
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