480 Privat-Lehranstalten. Lehranstalten im Auslande.
XII. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. XV. Freie und Hansestadt Lübeck.
Keilhau: 1#Exzieh ungsanstalt von Dr. Dito Wächter Lübeck: 1 Privatrealschule des Dr. G. A. Reimann.
(früher Professor Barop).)) XVI. Freie und Hansestadt Hamburg.
Hamburg: enatralsthus des Dr. T. A. Bieber,
XIII. . 1 Stiftungsschule von 1815, unter Leitung
„ Fürstentum Waldes Z des Dr. Oskar Dränert,
Pyrmont: Pädagogium des Natango von Trippen- Privatrealschule des Dr. A. Wichard
bach (Progymnasialabteilung und Lange, "
Realschulabteilung mit kaufmän- # Privatrealschule des Dr. Th. Wahn-
nischem Rechnen und Unterricht in aff,
der Buchführung).) PRealschule der Talmud-Tora, unter
· Leitsung des Dr. Joseph Goldschmidt,
XIV. - s» --I-RealchuledesunterLeitungdes
. Fürstentum Reuß jüngerer Linie Direktors M. Hennig und des
Gera: LAmthor'sche höhere Privat-Handelsschule Dr. G. Tiede stehenden Pauli-
unter der bisherigen Leitung des nums, Pensionat des Rauhen
Hermann Büchel. Hauses.
Lehranstalten im Auslande.)
Antwerpen: (Realschule der Allgemeinen Deutschen Schule unter Leitung des Dr. Bernhard Gaster,
Belgrano bei Buenos Aires: Deutsche höhere Knabenschule unter Leitung des Karl Frowin Mayer, )
Brüssel: tRealpreg nasin des deutschen Schulvereins unter Leitung des Dr. Karl Friedrich Wilhelm
ohmeyer,
Buenos Aires: Germaniaschule unter Leitung des Dr. Willy Ruge,) 1
Bukarest: 1 Deutsche Realschule der evangelischen Kirchengemeinde unter Leitung des Dr. Ludwig Lenz,)
Constantinopel: tReallhne der deutschen und schweizer Schulgemeinde unter Leitung des Dr. Otto
« Söhring, «
Genua: #Deutsche Schule unter Leitung des Georg von Hassel, )
Mailand: 1 Internationale Schule protestantischer Familien unter Leitung des Wilhelm Braun.
Berlin, den 20. September 1907.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
1) Die Berechtigung ist vorläufig bis zum Osterkermin 1908 einschließlich verlängert worden.
2) Die bis zum Ostertermin 1907 einschließlich erteilte Berechtigung ist bis zum Michaelistermin 1910 einschließlich
verlängert worden. ·
X)DieAnstaltendürerBefähigungszeugnissenuraufGrunddesBestehenseinerunterLeitungeines-Regierungs-
kommissars abgehaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von Auffsichts
wegen geehmigt ist. Befreiungen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Teilen derselben sind
unstatthaft. -
3) Mit rückwirkender Geltung für die im November—Dezember 1906 abgehaltene Schlußprüfung.
4) Die bis zum Prüfungstermin 1905 einschließlich gewährte Berechtigung ist bis zum Prüfungstermin 1908 ein-
schließlich verlängert worden. ·
5) Die Berechtigung hat vorläufig bis zum Prüfungstermin 1908 einschließlich Geltung.
5) Die Berechtigung ist bis zum Jahre 1910 einschließlich verlängert worden.
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.