Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamte des Innern. 
  
Bu beriehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. November 1907. Nr. 50. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ernennungen; — Ermächtigung 4. Zoll= und! Steuerwesen: Anderungen des Postzoll= 
zur Vornahme von Zivdilstandshandlungen; — Ent- regulatios.. 556 
lasiinnng Seite 553 Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit 
2. Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Fahrrad-Hinterradbremsen aus Eiser 5656 
Oktober 1101010100; 554 Personalveränderung bei den Stationskontrolleuren 
3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen des 3. Nach- 4# 556 
trags zur „Amtlichen Liste der deutschen Seeschiffe 5. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
für 1900 :1 556 Reichsgebiettee 557 
  
  
1. Konfulatwesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Rosenkranz zum Konsul 
in Rangoon (Britisch Burmah) an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls 
Scharnhorst zu ernennen geruht. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Fabrikanten Carl Thuesen zum Konsul 
in Nyborg zu ernennen geruht. 
  
Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls beauftragten Konsul Freiherrn von Wangen- 
heim in Belgrad ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des 
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze stehenden 
Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Suez, Kaufmann Geo Meinecke, ist auf Grund des 
8 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen 
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden 
Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
Dem Kaiserlichen Vizekonsul Max Südel in Kotka (Finland) ist die erbetene Entlassung aus dem 
Reichsdienst erteilt worden. 
  
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