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Im Stichworte „Blumenkohl“ ist hinter „Blumenkohl“ einzufügen „(Broccoli, Karviol, Spar-
gelkohl)“.
In den Stichworten „Boltgen“ Abs. 1, „Bonbons“ Abs. 1, „Gerstenzucker“, „Honig“ Ziffer 5,
„Karamellen"“, „Knallbonbons“, „Lederzucker“, „Malzzucker“, „Marzipan“, „Pastillen“ Ziffer 1b,
„Pfefferminzplätzchen“, „Reglisse“, „Santoninzeltchen“, „Schaumwaren“ Abs. 2, „Wurmzeltchen“,
„Zucker“ Ziffer 4 und „Zuckerwerk und Zuckerwaren“ Abs. 1 ist der vertragsmäßige Zollsatz
„v 50“ abzuändern in „ 40“.
Den Stichworten „Boltgen“ und „Bonbons“ ist je am Schlusse der Hinweis anzufügen:
„S. auch Zuckerwerk usw.“
In den Stichworten „Bonbons“ Abs. 3, „Pastillen“ Ziffer 1à und „Schokolade und Schoko-
ladeersatzstoffe“ ist der vertragsmäßige Zollsatz „r5 60“ abzuändern in „% 507.
Hinter dem Stichworte „Börsenverzierungen“ ist als neues Stichwort einzuschalten:
„Börskohl (eine Art Winsingkohl), frisch. ..... ..I33I2,50«.
Im Stichworte „Braunkohl“ ist hinter „Braunkohl“ einzufügen „(eine Art Blätterkohl)“.
Hinter dem Stichworte „Britanniametall usw.“ ist als neues Stichwort einzuschalten:
„Broccoli (Spargelkohl, eine Art Blumenkohl), frisch . . 33 4
v frei“.
In dem Stichworte „Bücher“ ist in der letzten Zeile des zweiten Absatzes statt „(Ziffer 8)“ zu
setzen „(Ziffer 6, 7 und 8)“.
In dem Stichworte „Buchzeichen“ ist in der ersten Zeile hinter dem Worte „Ziffer“ einzu-
schalten „4“.
In Ziffer 84 des Stichworts „Bürsten“, in Ziffer Ze des Stichworts „Perlen“, in Ziffer 59
des Stichworts „Ringe“", in Ziffer 10 des Stichworts „Rosenkränze", in Ziffer 5 des Stichworts
„Zahnbürsten“ und in Ziffer 7 des Stichworts „Zahnstocher“ ist je in der dritten Zeile hinter
„Elfenbein“ einzuschalten „„ Perlmutter“.
Im Stichworte „Butterkohl“ ist hinter „Butterkohl“ einzufügen „(eine Art Blätterkohl)"“.
Das Stichwort „Butzenscheiben“ erhält folgende Fassung:
„Butzenscheiben (eine Art Tafelglas, bestehend aus kleinen runden
Scheiben, die in der Mitte mit einer nabelartigen Erhöhung [Butze!
versehen sind) ............
742 rh 20
5 &% 1
In den Stichworten „Calciumkarbonat“, „Calciumphosphat“ und „Calciumsulfat“ ist je am
Schlusse statt „(Ziffer 4)“ zu setzen „(Ziffer 5)“.
Dem Stichworte „Carvolöl“ ist folgende Anmerkung anzufügen:
„Anmerkung. Unter der Bezeichnung Carvolöl kommt auch ein vom Terpen teilweise befreites Kümmelöl
in den Handel. Diese Ware hat bei 150 C. eine Dichte von mehr als 0)915 und ist wie Carvon nach
Nr. 354 zum Satze von 80 = für 1 qrz zu verzollen."
Die Ziffer 2 des Stichworts „Chronographen und Chronoskope“ ist, wie folgt, zu fassen:
„2. nicht in Form von Taschenuhren:
a) Gerbrricche und Bestandteile von solchen s. Elektrotechnische Erzeugnisse
iffer 6). x
b) andere, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter höhere Zoll-
sätze fallen 934 200.