Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

72. 
73. 
– 
□1 
76. 
82. 
83. 
84. 
85. 
— 625 — 
In demselben Stichworte sind in der ersten Zeile der Ziffer 3c die Worte „filzartige Gewebe“ 
nebst der sie einschließenden Klammer zu streichen; an ihrer Stelle ist das Zeichen „A“ ein— 
zufügen. 
In der Allgemeinen Anmerkung 3 zu Ziffer 3f bei demselben Stichwort ist dem vierten Absatz 
am Schlusse folgende Vestimmung hinzuzufügen: 
„Ein Flottliegen der auf der einen Seite des Gewebes nur teilieise herrortretenden Nlou#-schudacken 
ist schon danm als vorhunden angunelimen, wenn dieses Hervortreten durch eincn eingelnen Grundkettenfaden 
hervorgerufen wird. “ 
In demselben Stichwort erhält der fünfte Absatz der Allgemeinen Anmerkung 3 zu Ziffer 3 
folgende Fassung: 
„Die Plattstichgewebe unterscheiden sich von den in Plattstich ausgefhrken Schereien und cen sonstigen 
broschierten Geweben dureli die für diese angegebenen Merkmole Q. “ 
In Ziffer 4 a desselben Stichworts ist in der zweiten Zeile statt „oder Kokosfasern“ zu setzen 
„ Kokosfasern, Torfwolle oder ähnlichen pflanzlichen Spinnstoffen“. 
In der Allgemeinen Anmerkung 2 zu Ziffer 1 bis 10 bei demselben Stichwort ist in der vor- 
letzten Zeile des ersten Absatzes hinter „bestrichen“ einzuschalten „oder mit trockenen Farbstoffen ein- 
gerieben“. 
Die Anmerkung zu 11 bei demselben Stichwort ist am Schlusse durch Hinzufügung der folgenden 
Bestimmung zu ergänzen: v 
Hen ern des Metallgespinstes kommt für die zolltarifarische Beurteilung des Gewebes als Gespinst in 
ctracht.“ 
. Das Stichwort „Gewehre und Gewehrteile“ ist, wie folgt, zu fassen: 
Gerehre (Handfeuerwaffen) und Teile von solchen s. Handfeuerwaffen und Gewehr- 
öfte. 
—, Maschinengewehre, nach Beschaffenheit des Stoffes (Anmerkung 2 zu Unterab— 
schnitt 19 A).“ 
Hinter dem Stichworte „Grauspießglauz“ ist als neues Stichwort aufzunehmen: 
„Grauspießglanzasche (ein aufbereitetes Antimonerz) (GO- 237 frei“. 
Im Stichworte „Grünkohl“ ist hinter „Grünkohl“ einzufügen „(eine Art Blätterkohl)". 
Im Stichworte „Gurken“ ist die Vertragsbestimmung im dritten Absatze durch folgenden Zusatz 
zu ergänzen: 
„andere für den feineren Iasfelgenuß aubereitete Gursien . I-—I-e)60«. 
In demselben Stichwort Abs. 4 ist der Vertragsbestimmung folgende Fassung zu geben: 
Cogenannte Znazimer Gurken: 
als Erseugu's der Fereinigten Staaten von 4Merre . — v 60 
sonsftt..wr — v 4 
andere Gurken. . . ... . — v 60. 
Hinter dem Stichworte „Halfa“ ist folgendes neue Stichwort einzufügen: 
„Halftern s. Sattlerwaren.“ 
In Ziffer 25 des Stichworts „Halstücher“ sind zwischen „Säumen“ und „versehen“ die Worte 
einzufügen „oder mit einzelnen Nähten“. 
Derselben Ziffer des Stichworts „Halstücher“ ist folgende Anmerkung anzufügen: 
„Anmerb#ng zu 250. Hierher gehörige Halstũcher gane oder teilweise aus Beide unterliegen vertrags- 
müßig nur einem ZSolleuschlage von 5 v. H. zu den Zoliscktsen fuür die Gewebe.“ 
Demselben Stichwort ist am Schlusse folgender Hinweis anzufügen: 
„S. dagegen Halsbinden.“ 
104
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.