Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1907. (35)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. März 1907 beschlossen, 
1. den nachstehenden Anderungen der Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen die Zustimmung 
zu erteilen; 
2. sich damit einverstanden zu erklären, daß die Bestimmung unter Ziffer III auf die seit 
1. April 1906 vorgenommenen Abfertigungen in Anwendung gebracht werde. 
Berlin, den 30. März 1907. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Frhr. von Stengel. 
Anderungen 
der Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen. 
I. Im § 2 Abfs. 5 Zeile 9 von oben ist in der Klammer statt: Anlage B unter 2 zu setzen: 
„Anlage B unter 257. 
II. Der § 11 wird aufgehoben. 
III. a) Der erste Satz des § 72 erhält folgende Fassung: 
„Die Abfertigungen in den Zuckerfabriken, usw. . erfolgen an Werktagen 
gebührenfrei, wenn sie die festgesetzten Abfertigungsstunden nicht übersteigen.“ 
b) Im § 73 Abs. 2c sowie im 5 78 Abs. 3 ist statt: über den Zeitraum von 8 Stunden für 
den Kalendertag hinaus — zu setzen: 
„über die festgesetzten Abfertigungsstunden hinaus"“ 
IV. Anlage D. 
a) Ziffer 2 des § 25 erhält folgende Zusätze: 
4) hinter: gemahlenen Schnitzeln, 
„Kartoffelpülpe"“; 
6) hinter: des Zuckers 
„oder mit Gerstenfuttermehl oder Gerstenschrot in einer Menge von 40 v. H. des 
Reingewichts des Zuckers“; 
1) als neuen Absatz: 
„Bei Kristallzucker und anderem weißen Zucker soll die Körnung der De- 
naturierungsmittel möglichst gleich der Körnung des Zuckers sein. Ist die Ver- 
schiedenheit der Körnung so beträchtlich, daß eine Aussonderung des Zuckers möglich 
scheint, so ist dieser mit dem Denaturierungsmittel zusammen zu vermahlen."“ 
b) Der §. 28 erhält folgenden Zusatz: 
„Außerdem kann inländischer Zucker zur Seifenbereitung steuerfrei abgelassen werden 
nach Vermischung mit: 
1 v. H. Seifenpulver oder 
5 Natronlauge oder 
5 Kalilauge oder 
10 kalzinierter Soda oder 
27 kristallisierter Soda oder 
13 kalzinierter Pottasche oder 
1 Petroleum, 
fofern diese Denaturierungsmittel die in der Anlage D 1 geforderten Eigenschaften. 
esitzen.
	        
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