Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

— 341 — 
An h ang 
Nr. 37 bes mns für das Jeutsche Reich. 
  
  
  
  
  
  
  
Militär wesen. 
. — 
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung 
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
—.. 
Bemerkungen. 
1. Die mit * bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, 
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen 
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz- 
unterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein 
Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Ubersicht. 
2 Seite 
Offentliche Lehranstalten. Seite Realprogymnasien (C. bhbhhhb. 364—355 
Gymnasien (A. .. . .... 342348 Realschulen (C. e). .. 355 —359 
Realgymnasien (A. 0. 348—350 Sffentliche Schullehrerseminare (C.a) 359—362 
Oberrealschulen (A.e) 3650—351 Andere öffentliche Lehranstalten (Che) 362—363 
Progymnasien (B. asrsr 352 Privat-Lehranstalten: 
Realprogymnasien (B. hH)) 352 a) Schullehrerseminrsternr 363 
Realschulen (S.gcg 352—353 b) Andere Privat-Lehranstalten 363—365 
Progymnasien (r. 54 353—354 Lehranstalten im Ausladee 365 
  
  
55
	        
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