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An h ang
Nr. 37 bes mns für das Jeutsche Reich.
Militär wesen.
. —
Gesamtverzeichnis
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
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Bemerkungen.
1. Die mit * bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt,
Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Englischen
befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz-
unterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda ein
Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem 4 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Ubersicht.
2 Seite
Offentliche Lehranstalten. Seite Realprogymnasien (C. bhbhhhb. 364—355
Gymnasien (A. .. . .... 342348 Realschulen (C. e). .. 355 —359
Realgymnasien (A. 0. 348—350 Sffentliche Schullehrerseminare (C.a) 359—362
Oberrealschulen (A.e) 3650—351 Andere öffentliche Lehranstalten (Che) 362—363
Progymnasien (B. asrsr 352 Privat-Lehranstalten:
Realprogymnasien (B. hH)) 352 a) Schullehrerseminrsternr 363
Realschulen (S.gcg 352—353 b) Andere Privat-Lehranstalten 363—365
Progymnasien (r. 54 353—354 Lehranstalten im Ausladee 365
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