Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1908. (36)

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2. Zollamt 1 Hannover Eilgüterbahnhof: 1 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II. 
Sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung. 
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. · 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs. 
Abfertigung von Bier, Branntwein, Kakaowaren, von nicht unter stehender Kontrolle ein— 
gesalzenen Gegenständen und von Tabak gegen Abgabenvergütung. 
Sämtliche Abfertigungen im Ubergangs-Abgabenverkehr ohne Einschränkung. 
3. Zollamt II Frensdorferhaar Kanal: 
Die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II. 
4. Zollamt 1 Düsseldorf Hafen: · 
Ausfertigung und Erledigung von Zoll-Branntwein= und Zuckerbegleitscheinen I und II sowie 
von Tabakversendungsscheinen 1 und II. 
Erledigung von Salzbegleitscheinen I und II. 
Sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung. 
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein. 
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs. 
Untersuchung von Verschnittweinen und --Mosten. 
Abfertigung von Bier, Branntwein und Branntweinfabrikaten, von nicht unter stehender 
Kontrolle eingesalzenen Gegenständen und von Tabak gegen Abgabenvergütung. 
Erhebung von Übergangsabgaben, Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen für 
Bier, Branntwein und Weiin. 
Die bisher mit dem Hauptzollamte Düsseldorf verbundene allgemeine öffentliche Niederlage 
gehört fortan zu dem Zollamt 1 Düsseldorf Hafen. 
Dem Hauptzollamte Düsseldorf sind die folgenden Befugnisse entzogen worden: 
Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und II über Tabak und von Begleit- 
scheinen I und II über Zucker, sowie Erledigung von Begleitscheinen I und II über inländisches Salz; 
Abfertigung von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; 
Untersuchung von Verschnittweinen und -Mosten; « 
Untersuchung von ausländischem Fleisch Es: 
Abfertigung von Branntwein und Branntweinfabrikaten, Salz und Tabak, für welche Abgaben- 
vergütung usw. beansprucht wird; 
Erhebung von Ubergangsabgaben, Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über 
Malz und Spielkarten. 
Dem Zollamt 1 Crefeld-Rheinhafen im Bezirke des Hauptzollamts Crefeld ist die Befugnis 
zur Ermittelung des Quotienten bei Zuckerabläufen mit weniger als 2 % Invertzucker entzogen worden. 
Es ist erteilt worden: 
den Zollämtern II Poeszeiten im Bezirke des Hauptzollamts Memel und Mierunsken im 
Bezirke des Hauptzollamts Prostken die Befugnis zur Ausfertigung, dem Zollamt I Bajohren und 
dem Zollamte II Laugallen, beide im Bezirke des Hauptzollamts Memel, die Befugnis zur Er- 
ledigung, den Zollämtern I Laugszargen im Bezirke des Hauptzollamts Tilsit und Dlottowen im 
Bezirke des Hauptzollamts Johannisburg, sowie den Zollämtern II Nimmersatt im Bezirke des 
Hauptzollamts Memel und Flammberg und Camerau im Bezirke des Hauptzollamts Neidenburg 
die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Umzugsgut, und zwar 
dem Zollamt I Laugszargen auch für derartige Sendungen unter Eisenbahnwagenverschluß; · 
denHauptzollämternGumbinnenund.Osterodesowie..denZollämternIRastenburgim 
Bezirke des Hauptzollamts Königsberg Tragheim und Allenstein im Bezirke des Hauptzollamts 
Osterode die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reiseeffekten und Umzugsgut; 
dem Zollamte II Weilburg a. d. L. im Bezirke des Hauptzollamts Oberlahnstein die Befugnis 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz.
	        
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