— 18363 —
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Das Zollamt 1 Alsleben im Bezirke des Hauptzollamts Halle a. S. ist in ein Zollamt II
umgewandelt worden.
Das Zollamt 1 Bartenstein im Bezirke des Hauptzollamts Braunsberg ist in ein Zollamt II
umgewandelt worden. Von seinen Befugnissen sind ihm dabei entzogen:
1. Ausfertigung von Tabakversendungsscheinen I und Ausfertigung und Erledigung von
Tabakversendungsscheinen II.
2. Abfertigung von Branntwein und Tabak, für den Abgabenvergütung beansprucht wird.
3. Ausfertigung von UÜbergangsscheinen.
Das Amt besitzt die Befugnis zur Abfertigung von Mühlenfabrikaten zur Ausfuhr gegen
Einfuhrschein.
Die Zuckersteuerstelle Atzendorf im Bezirke des Hauptzollamts Magdeburg-Holzhof ist nach
Staßfurt (im gleichen Bezirke) verlegt worden und führt die Bezeichnung „Zuckersteuerstelle Staßfurt".
s Zollamt I Penkun im Bezirke des Hauptzollamts Stettin-Inlandsverkehr ist in ein Zoll-
amt II umgewandelt worden.
Die Zuckersteuerstelle Schulau und die Zollabfertigungsstelle Schulau im Bezirke des Haupt-
zollamts Altona-Ottensen führen fortan die amtliche Bezeichnung „Zuckersteuerstelle Wedel“ und „Zoll-
abfertigungsstelle Wedel Mineralölfabrik".
Das Zollamt II Mummark im Bezirke des Hauptzollamts Flensburg ist aufgehoben worden.
Es sind entzogen:
den Hauptzollämtern Memel und Stargard (Pommern) die Befugnis zur Abstempelung
inländischer Wertpapiere;
dem Zollamt I1 Stolberg im Bezirke des Hauptzollamts Düren die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über nicht gehobelte Bretter aus Nadelholz, die für die chemische Fabrik
Rhenania in Aachen im Veredelungsverkehr eingehen;
dem Hauptzollamte Trier sämtliche Abfertigungsbefugnisse im Eisenbahnverkehr.
Es ist erteilt:
dem Zollamt 1 Berlin. —Mötense im Bezirke des Hauptzollamts Charlottenburg die Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I#;
dem Zollamt 1 Cranenburg im Bezirke des Hauptzollamts Cleve die Befugnis zur Ausfertigung
von Zollbegleitscheinen 1 über zur unmittelbaren Durchfuhr bestimmtes frisches Flei
dem m 1 Fraustadt im Bezirke des Hauptzollamts Lissa i. P. die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter, die für die Firma Schwalbe & Sohn
in Fraustadt eingehen;
im Zollamt 1 Friedeberg N/M. im Bezirke des Hauptzollamts Landsberg a. W. die Befugnis
zur Euledigund von Jollbegleitscheinen 14 II;
dem Zollamt richstadt im Bezirke des Hauptzollamts Tönning die Befugnis zur Er-
ledigung von Begleits über Zündwaren;
dem Zollamt II Genthin im Bezirke des Hauptzollamts Burg die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen II und Salzbegleitscheinen II;
dem Zollamt 1 Höchst a. Main im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden sämtliche Befugnisse
im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung und die unbeschränkte Befugnis zur Ausfertigung von Zoll-
begleitscheinen 1;
dem Zollamt 1 Jauer im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Tabak;
dem Zollamt II Karken im Bezirke des Hauptzollamts Kaldenkirchen die Befugnis zur Ab-
fertigung und zur Bescheinigung des Ausganges von Bier, für das Steuervergütung beansprucht wird;
im Zollamt 1 Leobschütz im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O.-S. die Befugnis zur
absertigndem von Malzgerste, die mit Zollbegleitschein 1 oder Begleitzettel unter Eisenbahnwagenverschluß
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