Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

— 1365 — 
Grohherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Den Steuerämtern Boizenburg im Bezirke des Hauptsteueramts Schwerin, Krakow, Plau und 
Waren im Bezirke des Hauptsteueramts Güstrow ist die Befugnis zur Erledigung von Zollbegleit. 
scheinen I über Tabak erteilt worden. 
Großherzogtum Mecklen burgStrelitz. 
Dem Steueramte Friedland im Bezirke des Hauptsteueramts Neubrandenburg und der Steuer- 
rezeptur Schönberg im Bezirke des Hauptsteueramts Schwerin ist die Befugnis zur Erledigung von Zoll- 
begleitscheinen l über Tabak erteilt worden. 
Großherzogtum Hessen. 
In Unter-Schönmattenwag im Bezirke des Hauptsteueramts Darmstadt ist eine Übergangs- 
stelle für Bier errichtet worden. 
Großherzogtum Oldenburg. 
Den Nebenzollämtern I Nordenham und Elsfleth im Bezirke des Hauptzollamts Brake ist die 
Befugnis zur Abfertigung von Bier, das mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung ausgeführt werden 
soll, beigelegt worden. 
Freie und Hansestadt Hamburg. 
Der Zollabfertigungsstelle auf dem Sande im Bezirke des Hauptzollamts Kehrwieder ist die 
Befugnis zur Abfertigung und Bescheinigung des Ausganges von allen Waren, für die Abgaben- 
vergütung beansprucht wird, beigelegt worden. 
Nach Bestimmung der Großherzoglich Luxemburgischen Regierung hat der Direktor der Groß- 
herzoglich Luxemburgischen Zolldirektion den Titel „Präsident der Zolldirection“ zu führen. 
3. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
       
      
   
  
   
   
  
   
  
     
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à) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
1 Polikarp Müller, am 16. März 1877 44u 2. Oktober 
rbeiter, ohnen, Gouvernement Kow 3uI1909. 
land, russischer EGtnalvangahcriger, 
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Schlächter, Bamberg lIl, 1909. 
  
  
190),
	        
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