Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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niedrigere, die bereits im Verschwinden begriffen ist, und rechts die höhere. Soll daher während 
eines solchen Wechsels abgelesen werden, 4 muß die niedrigere, die im Verschwinden begriffene 
Ziffer zur Ablesung kommen. Steht die erste Zählscheibe auf 93½„ während auf der zweiten 
Scheibe die beiden Ziffern 9 und 0 sichtbar sind, so hat 9 als die niedrigere zu gelten, weil O 
dann die 10 vertritt; in diesem Falle wird aber gleichzeitig auch auf der dritten Zählscheibe ein 
Wechsel stattfinden, d. h. es werden auch dort zwei Ziffern, aber rechts die niedrigere (z. B. 7), 
links die höhere (8) erscheinen. Zur Ablesung kommt wiederum die niedrigere, d. h. als Ab- 
lesung der ersten drei Zählscheiben gilt: « 
7 9 93 ½. 
Der Wechsel kann sich in ähnlicher Weise noch auf die vierte und die fünfte Zählscheibe ausdehnen. 
g 30. 
(1) Das Alkoholzählwerk, das in Abbildung 5 besonders dargestellt ist, enthält sechs Zähl. 
scheiben. Die erste liegt etwas höher als die übrigen; sie ist in 100 Teile geteilt, jedoch ist nur 
jeder zehnte Teilstrich beziffert. Die Bezifferung geht von 0 bis 9 und gibt ganze Liter an, 
während die nicht bezifferten Striche zehntel Liter entsprechen. Die zweite Zählscheibe enthält 
ebenso wie alle übrigen nur die zehn Ziffern von 0 bis 9; eine volle Umdrehung der ersten 
Zählscheibe, d. i. ein Fortschreiten um 10 Liter, entspricht einer Fortbewegung der zweiten Scheibe 
um eine Ziffer. Letztere gibt also die Zehner an, während die anderen Zählscheiben wiederum 
die Hunderte, Tausende, Zehntausende und Hunderttausende von Liter Alkohol zählen. Die 
zweite Zählscheibe steht durch Zahnrad und Trieb unmittelbar mit dem Alkoholrad in Verbindung, 
die erste Zählscheibe wird von der zweiten gleichfalls durch Zahnrad und Trieb mitbewegt; diese 
beiden Scheiben haben daher eine allmählich fortschreitende, eine schleichende, während die letzten 
vier Zählscheiben eine springende Bewegung haben. Ein Zeiger ist nur an dem Ausschnitt vor 
der ersten Zählscheibe vorhanden; bei dieser Scheibe ist stets der unmittelbar unter dem Zeiger 
stehende Teilstrich maßgebend. Bei der dritten bis sechsten Zählscheibe gilt — wie bei der 
zweiten bis fünften Scheibe des Branntweinzählwerkes — stets diejenige Ziffer, die bereits die 
Mitte des Ausschnitts erreicht oder überschritten hat, und zwar so lange, bis die nächsthöhere Ziffer 
die Mitte des Ausschnitts erreicht hat. Bei der zweiten Zählscheibe dagegen hat ihre schleichende 
Bewegung zur Folge, daß die maßgebende Ziffer sich nur dann in der Mitte befindet, wenn 
unter dem Zeiger der ersten Scheibe der Teilstrich O steht, und daß mit dem Wachsen der Angabe 
der ersten Scheibe die maßgebende Zahl der zweiten Scheibe zur Seite rückt. Ist daher die 
Angabe der ersten Scheibe bis zu 7)0 Liter fortgeschritten, d. h. steht der Teilstrich 7 unter dem 
Zeiger, so befindet sich die maßgebende Ziffer der zweiten Scheibe schon in der rechten Ecke des 
Ausschnitts, während die nächsthöhere Ziffer von links her sich bereits der Mitte genähert hat. 
Ubersteigen die Angaben der ersten Scheibe 70° Liter, so wird die maßgebende Ziffer auf der 
zweiten Scheibe schon zum Teil, bei Angaben über 9900 Liter sogar ganz verschwunden sein, 
während die nächsthöhere Ziffer die Mitte des Ausschnitts nahezu erreicht hat. 
(2) Dies gibt für die Ablesung der ersten beiden Zählscheiben folgende Regeln: Steht der 
Teilstrich O der ersten Scheibe unter dem Zeiger oder ist er links davon sichtbar, so ist an der 
zweiten Scheibe die in der Mitte des Ausschnitts erscheinende Ziffer abzulesen. Steht dagegen 
der Teilstrich 9 oder einer der Striche zwischen 9 und 0 unter dem Zeiger, so ist nicht die in 
Abbildung 4. Abbildung B. 
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18. Alkohol= 
zählwerk.
	        
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