Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1909. (37)

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Bekanntmachung. 
  
Dem praktischen Arzte Dr. Heinrich von Aschen in Sêo Paulo ist auf Grund des § 42 
Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c 
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen Fililirpslichägen Deutschen auszustellen, 
welche ihren dauernden Aufenthalt in Brasilien haben. 
Berlin, den 30. April 1909. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Just. 
Zoll= und Stenunerwesen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
In Essen ist an Stelle des Zollamts 1 Essen Stadt ein Hauptzollamt mit der Bezeichnung 
„Hauptzollamt Essen a. d. Ruhr“ errichtet worden. Diesem Hauptzollamte sind die von dem Bezirke 
des Hauptzollamts Duisburg abgezweigten Zollämter 1 Essen-Seegeroth Bahnhof, Mülheim a. d. Ruhr, 
Oberhausen und Werden zugewiesen worden. Ferner sind ihm die nachstehenden Befugnisse erteilt: 
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen über Waren für die Firma Krupp 
in Essen, sowie über Poststücke und Reisegepäck 
Erledigung von Zollbegleitscheinen II: 
Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und ll: 
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II; 
Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen; 
Waren-Ein= und Ausgang im Eisenbahnverkehre (§§ 63 und 66 bis 71 V. Z.G.); 
Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter einschließ- 
lich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins — zu 6 und 7 be- 
schränkt auf Güter, die für die Firma Krupp in Essen mit Begleitzetteln und Begleit- 
scheinen eingehen — 
Ausfertigung von Misterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; 
Abfertigung von Branntwein, für den Abgabenvergütung beansprucht wird; 
Abgobenerhebung. und Abstempelung von: 
a) Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, 
b) Kurscheinen. 
Das Zollamt I St. Johann Bahnhof im Bezirke des „Hauptzollamts Saarbrücken führt fortan 
die bezeichnun „Zollamt I Saarbrücken-St. Johann Bahnhof“. 
8 Hoküt I Wiedenbrück im Bezirke des Hauptzollamts Minden ist in ein Zollamt II um- 
zewandel avodial Von seinen besonderen Befugnissen sind ihm nur folgende belassen: 
1. Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und ll; 
2. Erledigung von 
a) Zollbegleitscheinen II, 
b) Begleitscheinen II über inländisches Salz 
und 
Se 
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c) Tabalversendungsscheinen II; 
3. Abfertigung von Branntwein, für den Abgabenvergütung beansprucht wird, und 
4. unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen.
	        
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