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Bekanntmachung.
Dem praktischen Arzte Dr. Heinrich von Aschen in Sêo Paulo ist auf Grund des § 42
Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a bis c
ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen Fililirpslichägen Deutschen auszustellen,
welche ihren dauernden Aufenthalt in Brasilien haben.
Berlin, den 30. April 1909.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Just.
Zoll= und Stenunerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
In Essen ist an Stelle des Zollamts 1 Essen Stadt ein Hauptzollamt mit der Bezeichnung
„Hauptzollamt Essen a. d. Ruhr“ errichtet worden. Diesem Hauptzollamte sind die von dem Bezirke
des Hauptzollamts Duisburg abgezweigten Zollämter 1 Essen-Seegeroth Bahnhof, Mülheim a. d. Ruhr,
Oberhausen und Werden zugewiesen worden. Ferner sind ihm die nachstehenden Befugnisse erteilt:
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen über Waren für die Firma Krupp
in Essen, sowie über Poststücke und Reisegepäck
Erledigung von Zollbegleitscheinen II:
Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und ll:
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I und II;
Ausfertigung von Zigarettenbegleitscheinen;
Waren-Ein= und Ausgang im Eisenbahnverkehre (§§ 63 und 66 bis 71 V. Z.G.);
Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter einschließ-
lich des so oder in Eisenbahnkesselwagen versendeten Branntweins — zu 6 und 7 be-
schränkt auf Güter, die für die Firma Krupp in Essen mit Begleitzetteln und Begleit-
scheinen eingehen —
Ausfertigung von Misterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs;
Abfertigung von Branntwein, für den Abgabenvergütung beansprucht wird;
Abgobenerhebung. und Abstempelung von:
a) Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen,
b) Kurscheinen.
Das Zollamt I St. Johann Bahnhof im Bezirke des „Hauptzollamts Saarbrücken führt fortan
die bezeichnun „Zollamt I Saarbrücken-St. Johann Bahnhof“.
8 Hoküt I Wiedenbrück im Bezirke des Hauptzollamts Minden ist in ein Zollamt II um-
zewandel avodial Von seinen besonderen Befugnissen sind ihm nur folgende belassen:
1. Ausfertigung und Erledigung von Branntweinbegleitscheinen 1 und ll;
2. Erledigung von
a) Zollbegleitscheinen II,
b) Begleitscheinen II über inländisches Salz
und
Se
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c) Tabalversendungsscheinen II;
3. Abfertigung von Branntwein, für den Abgabenvergütung beansprucht wird, und
4. unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen.