Zentralblatt
Deutsche Reich.
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Neichsamte des Innern.
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In vottehen durch all? Postanstalton und HP#uchhandlungon.
XXXVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Jannar 1909. Nr. 2.
Zuhalt: 1. Kousulatwesen: Ernennung; — Ermächtigungen 2. Bentwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
VBornahme von Zipilstandshandlungen; — Exe- Dezember 19 8
Leaturerteilung: — Emnziehung eines. Nonsalate: — 3. Poligzeiwesen: Ausweisung von Auslandern aus uem
Todesfall. . Seile 7 Reichsgebie
1. Konufulatwesen.
Seine Mojestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Freiherrn Achim von der Golt in
San Remo zum Aonsul daselbst zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Ronsul von Mutius in Bagdad ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 1. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Ge-
burten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsul Arnold in Riveralta ist auf Grund des & 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870
in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1375 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze
befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Italienischen Generalkonful Camillo Bertola in Frankfurt a. M. ist namens des
Reichs das Exequatur erteilt worden.
Des Konfsulat in Vadsäö ist einge zogen worden.
Der Kaiserliche Vizekonsul Angel in Halmstad (ESchwedey ist gestorben.