Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Die  zuletzt  genannte  Casse  ist  ermächtigt,  Activ-Posten  zu  künftiger  Berichtigung
den  Bedarf  gegen  Verzinsung  aufzuneh=  verzumerken.
men,  und  hat  alsdann  den  der  Ausstands-  Unser  Finanz-Minister  ist  mit  der  Vollkasse
  geleisteten  Vorschuß  als  verzinslichen  ziehung  dieses  Geseßes  beauftragt.
Gegeben  Marseille  den  27.  Juli  18:4.
Wilhelm.

Der  Finanz-Minister:
von  Weckherli
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats-Sekretär,
Vellnagel.

II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  eines  ausübenden  Arztes.

Oer  Doctor  der  Medicin  und  Chirurgie,  burtshülfe  geprüft  und  ermächtigt  worden,
Carl  Friedrich  Theurer,  von  Stuttgart,  diese  Wissenschaften  auszußben.
ist  in  der  Medicin,  Chirurgie  und  Ge-  Stuttgart  den  2.  August  18-24.
Walther.

B.)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

Verordnung  in  Betreff  der  Vollziehung  des  Gesetzes  wegen  Berichtigung  der  Gehalts-Reklamationen
aus  der  Zeit  der  vorigen  Regierung.

In  Absicht  auf  die  Vollziehung  des  Ge=  tigung  der  Gehalts-Reklamationen  aus

sezes  vom  a25.  Juli  1824,  wegen  Berich=  der  Zeit  der  vorigen  Regierung,  wird