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D. Nackte Gerste.
a) (1) Nackte Gerste hat in der Regel eine gute Keimfähigkeit und ein hohes Hekto-
litergewicht. Da sie außerdem eine hohe Extraktausbeute liefert, erscheint ihre Verwendung
zur Bierbereitung nicht ausgeschlossen. Auf nackte Gerste ist daher, sofern ihr Hektoliter-
gewicht die entscheidenden Grenzen überschreitet, der vertragsmäßige Zollsatz von 4 .X für
1 dz stets dann anzuwenden, wenn die Unbrauchbarmachung abgelehtt wird, die Gerste nicht
gemäß § 19 der Gerstenzollordnung als ungeeignet zur Malzbereitung anzusehen ist oder nicht
gemäß §§ 21 ff. ebenda mit dem Nachweise der Verwendung zu anderen Zwecken als zur Malz-
bereitung abgefertigt wird. In den letzten drei Fällen kann sie vertragsmäßig zum Satze von
1,0 K für 1 dz verzollt werden.
(2) Sollte das Hektolitergewicht von nackter Gerste, was voraussichtlich selten vorkommen
wird, aber immerhin möglich sein könnte, unter den entscheidenden Grenzen bleiben, so ist nach
den Bestimmungen der §§ 12, 13 und 15 der Gerstenzollordnung zu verfahren.
b) (1) Nackte Gerste (Fig. 1) und andere (bespelzte) Gerste, welche einem Schälverfahren
noch nicht unterworfen worden ist (Fig. 2), unterscheiden sich dadurch, daß bei ersterer die Spelzen
gänzlich fehlen, während bei letzterer beide Seiten des Kornes mit Spelzen bedeckt find. Die bei
bespelzter Gerste am Rücken des Kornes angewachsene Spelze (Deckspelze) zeigt drei gleichlaufende,
stark hervortretende ise# Auf der Bauchseite ist die Furche der Körner bei bespelzter
Gerste nur angedeutet, aber nicht, wie bei nackter Gerste, in der ganzen Länge erkennbar, da sie
von einer zweiten Spelze (der Vorspelze) überdeckt ist und diese der Furche besonders am Anfang
und Ende nicht völlig folgt. Ferner ist bei bespelzter Gerste an der Basis der Vorspelze stets
die kennzeichnende Basalborste zu sehen, welche mit Härchen bedeckt ist. Einige Körner zeigen
seitlich an der Basis noch zwei weitere schmale borstenartige Spelzen. Auch ist bei bespelzter
Gerste der Keimling nicht zu sehen, da er von der Deckspelze verdeckt wird.
(2) Werden die vorhandenen Zweifel durch vorstehende Merkmale nicht behoben, so ist der
Querschnitt der Körner mikroskopisch zu untersuchen. Das mikroskopische Bild (Fig. 3 und 4)
läßt bei bespelzter Gerste die mehr vorhandenen Zellschichten der Spelzen deutlich erkennen.
ce) (1) Die Unterscheidung nackter von anderer, bereits geschälter Gerste (Fig. 5) kann
Schwierigkeiten bieten, wenn für die Untersuchung nur einzelne Körner verfügbar sind; liegen
aber einige hundert Körner oder größere Posten vor, so ist das Erkennen sicher.
Fig. 1: Nackte Gerste.