— 739 —
(2) Die Prüfung ist in folgender Weise vorzunehmen.
(6) 4 Glastrichter mit einem Durchmesser von ungefähr 8 cm am oberen Rande werden in
einen Ständer gesetzt. In den oberen Teil des Halses der Trichter ist je ein Glasstab mit ver-
breitertem Verschlusstüc einzusetzen, um ein Hineinrutschen
von Körnern in den Hals zu verhüten, und an seinem
unteren Ende ein kurzer Gummischlauch anzubringen,
welcher mit einer Messingklemme zu verschließen ist, um
den Abfluß von Wasser zu verhindern (s. nebenstehende
Figur). Hierauf werden die Trichter je mit 500 Körnern
der Durchschnittsprobe gefüllt. Sodann wird solange
Wasser von Zimmerwärme zugesetzt, bis es durch die
Körner bis zur Messingklemme durchgedrungen ist und
die obere Körnerschicht noch vollständig bedeckt. In dieser
Weiche sind die Körner 4 Stunden zu belassen. Nachdem
dann das Wasser abgelassen worden ist, bleibt die Gerste
15 bis 18 Stunden ohne Wasser mit offenem Schlauche
stehen. Zur Verhinderung der Austrocknung, besonders
der in den oberen Schichten liegenden Körner, deckt man
während dieser Zeit über die Trichter je eine gut schließende
Glasschale mit glattem Boden und niedrigem über den
Trichter hinüberreichenden Rande, nachdem man in die
Schale eine doppelte Lage von stark befeuchtetem Fließ-
papier, welches durch Nachfeuchten andauernd in diesem
Zustand zu erhalten ist, gelegt hat. Hierauf wird die
Gerste nochmals unter Wasser gesetzt. Beginnt sie
während dieser zweiten Weichzeit schon zu spitzen, so
ist das Wasser abzulassen; sonst bleibt es 4 Stunden
stehen. Nachdem das Wasser dann abgelassen worden ist,
bleiben die Trichter stets mit den Schalen bedeckt, während
sie nach unten offen gehalten werden. Das in
den * befindliche Fließpapier ist auch jetzt andauernd in stark befeuchtetem Zustand
zu erhalten.
(4) 48 Stunden nach Beginn der Prüfung, d. h. nach dem Einbringen der Körner in die
Trichter und dem Beginne des Weichprozesses, wird die Gerste unter Umdrehung jedes Trichters,
während die Schalen fest angedrückt werden, tüchtig geschüttelt, um die unteren Körner, welche
etwas feuchter liegen als die oberen, mit diesen zu vermischen. Am 4. Tage, d. h. nach 72 Stunden, ist
der nicht gekeimte Teil der Körner jedes einzelnen Trichters für sich zu zählen und danach der
Gehalt an gekeimten Körnern nach Hundertteilen der in jedem Trichter enthaltenen Körnermenge
festzusteleen. Beträgt der Durchschnitt der Körner, die gekeimt haben, schon jetzt mehr als
85 v. H., so ist der Versuch einzustellen und der Nachweis, daß die Gerste ihre Keimfähigigkeit
ganz oder in genügendem Maße verloren hat, als mißlungen anzusehen. Beträgt der Durch-
schnitt jedoch 85 v. H. oder weniger, so werden die nigt gekeimten Körner in die Trichter, aus
denen sie genommen sind, zurückgeschüttet, nochmals schwach — ungefähr 10 Minuten lang —
angefeuchtet und dann die Schalen auf die Trichter wieder aufgedrückt. Am 6. Tage, d. h.
120 Stunden nach Beginn der Probe, zählt man die in die Trichter zurückgegebenen Körner aus
und ermittelt in geicher Weise wie am 4. Tage das Ergebnis. Beträgt hiernach die Menge der
insgesamt gekeimten Körner immer noch 85 v. H. oder weniger, so ist die Gerste als zur Malz-
bereitung nicht geeignet anzusehen.
(6) Beträgt bei der Prüfung durch die Zollstellen die Keimfähigkeit von Gerste, welche
innerhalb 2 Monaten nach der Ernte eingeführt wird, 85 v. H. oder weniger, so hat eine Nach-
prüfung durch die Kaiserliche Technische Prüfungsstelle zu erfolgen.
118“