— 131 —
Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 29. April 1910. Nr. 18.
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandshandlungen Exequaturerteilungen Seite 131 2. Versicherungswesen : Beaufsichtigung einer privaten Versicherungsunternehmung durch die Landesbehörde 132 3. Zoll = und Steuerwesen : Veränderungen in dem Stande und in den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter und Oberbehörden 132 4. Polizeiwesen : Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet 133
1. Konsulatwesen
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Rio de Janeiro beschäftigten Vizekonsul Schönherr
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung
des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die
Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Königlich Belgischen Konsul Vörtmann in Daressalam ist namens des Reichs das Exequatur
erteilt worden.
Dem Königlich Dänischen Vizekonsul Dr. Leo Simon in Mannheim ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
Dem Koniglich Spanischen Konsul Max Trinkaus in Düsseldorf ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.