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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Du beziehen durch alle Vostanstalten und Guchhandlungen.
XXXVIII. Jahrgang Berlin, Montag, den 20. Juni 1910. Nr. 26.
Inhalt: Zoll= und Steuerwesen: Anderungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. . . .. Seite 256
Übergangserleichterungen für die Verzollung von Schaumwein und Spirituosen 256
Zoll= und Steuerwesen.
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Bekanntmachung.
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Zufolge des 8 106 Abs. 1 des Branntweinsteuergesetzes vom 15. Juli 1909 und des Artikel 3
Abs. 1 des Gesetzes zur Abänderung des Schaumweinsteuergesetzes vom gleichen Tage treten am
1. Juli 1910 Anderungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif hinsichtlich der Zollsätze bei den
Tarifnummern 178, 179, 181, 347 und 356 in Wirksamkeit. Auf Grund einer Ermächtigung des
Bundesrats wird demgemäß bekannt gemacht, daß mit Wirkung von dem genannten Tage ab in nach-
stehenden Stichworten des Warenverzeichnisses die Zollsätze, wie folgt, zu ändern sind:
„Anatherin“ — von „350“ in „400“ —,
„Arrak“ und „Ather“ Abs. 1 — von „225“ und „300“ in „275“ und „350“ —,
„Ather“ Anmerkung letzte Zeile, „Auszüge“ Ziffer 1b und „Bahrum“ doNäen, 350“ in „400 —,
„Branntwein“ — von „300“, „225“ und „.300“ in „350“ „275“ und „350“ —,
„Brillantine“ und „Cölnisches Wasser“ — von „350“ in „400“ —,
„Drusenöl“ — von „225“ und „.300“ in „275“ und „.350“ —,
„Essenzen“ Ziffer 4 und „Essig“ Abs. 4 — von „350“ in „400“ —,
„Fichtennadelöl“ Abs. 2, „Floridawasser“, „Haarfärbemittel“ Abs. 1, „Hautverschönerungs-
mittel“ Abs. 1 und „Kiefernadelöl“ Abs. 2 — von „350“ in „400%
„Kognak“ und „Kognaköl“ — von „225“ und „300“ in „275“ und „350“ —,
„Koniferengeist", „Kopfwässer“ Abs. 1, „Krummholzöl“ Abs. 2, „Latschenöl" Abs. 2,
„Lavendelgeist“, „Lavendelöl“ Abs. 2 — von „350“ in „400“ —,
„Liköre“ — von „300“ und „300“ in „350“ und „350“ —,
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