Sodann werden 10 cem einer zehnfach stärker verdünnten Tanninlösung (1 cem der im Abs. 1
bezeichneten Lösung zu 100 cem aufgefüllt) mit 1 cem der Gelatinelösung vermischt. Dabei soll noch
eine deutliche Opalescenz auftreten.
Demnächst werden 0,5 cem der Tanninlösung (Abs. 1) mit 9,5 cem Wasser und 1 cem einer
¼ vom Hundert haltenden wässerigen Eisenchloridlösung versetzt. Dabei soll eine tiefschwarze Färbung
auftreten; auch soll sich allmählich ein tiefschwarzer Niederschlag abscheiden.
Nachdem man hierauf 10 cem der zehnfach stärker verdünnten Lösung (0,, cem der Tannin-
lösung (Abs. 1) zu 100 cem aufgefüllt) mit 1 cem der Eisenchloridlösung versetzt hat, soll beim Be-
trachten der Flüssigkeit gegen eine weiße Unterlage noch eine deutliche schwärzlich blaue Färbung wahr-
nehmbar sein.
, Abs. 4 der Anleitung zur Untersuchung des Kupfervitriols findet auf Tannin entsprechende
Anwendung.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
*e —
Königreich Preußen.
Das Zollamt II Kalö im Bezirke des Hauptzollamts Hadersleben, das Zollamt II Osche im
Bezirke des Hauptzollamts Konitz und die mit dem Zollamt J Torgau a. Hafen verbundene Zucker—
steuerstelle im Bezirke des Hauptzollamts Mühlberg sind aufgehoben worden.
Es ist erteilt:
dem Zollamt 1 Bitterfeld im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Er—
ledigung und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen 1 über Maschinen der Nummer 906 des Zolltarifs
und Maschinenteile, die für die Maschinenfabrik von M. Martin in Bitterfeld im Ausbesserungsverkehr
oder als Rückwaren eingehen oder im Ausbesserungsverkehr wieder ausgeführt werden; .
dem Zollamt I Bünde im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Zigarren und zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über un-
bearbeitete oder nur gegorene Tabakblätter; ,
demZollamtlIDarkehmenimBezirkedesHauptzollamtsGumbinnendieBefugniszu-rEr-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über Malzgerste;
dem Zollamt 1 Delitzsch im Bezirke des Hauptzollamts Wittenberg die Befugnis zur Er-
ledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter für den Tabakhändler Winkler;
dem Hauptzollamt Glogau die Befugnis zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisen-
bahnwagenverschluß eingehenden Weinsendungen; -
demZollamtlGrünbergi.SchLimVezirkedesHaupfzollamtsSagandieVefugnjszur
Erledigung von Begleitzetteln;
dem Zollamt 1 Habelschwerdt im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabakblätter;
dem Zollamt 1 Hirschberg im Bezirke des Hauptzollamts Liegnitz die Befugnis zur Aus-
fertigung von Zollbegleitscheinen II über Wein;
dem Zollamt 1 Homburg v. d. H. im Bezirke des Hauptzollamts Wiesbaden die unbeschränkte
Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I;
dem Zollamt ! Kosten im Bezirke des Hauptzollamts Lissa die unbeschränkte Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über unbearbeitete Tabakblätter; «
dem Zollamt II Krumknie im Bezirke des Hauptzollamts Hohensalza die Befugnis zur Ab-
fertigung von Roggen, Weizen und Hafer zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein;
dem Zollamt 1 Leobschütz im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O.) S. die Befugnis zur
Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II
über Wein und zur Abfertigung der mit Begleitschein unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden
Weinsendungen; ·
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