Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

— 153 — 
Muster 22. 
(Ausführungsbestimmungen §& 131 
Abs. 1, § 137.) 
  
(Seite 1.) 
Steuerkarte 
    
  
  
  
  
...– « 
gültig für — — Aufenthaltstage im Inland während der 
zeit vm— L — 
ausgestellt für 
zu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge: 
(Art des Fahrzeugs, Kraftquelle) AAAn ;............ 
(Besondere Kennzeichen: Herstellungstirma und Fabriknummer, Pterdekräfte, Eigengewicht. 
Ö.Ö......éé...HH.·........éKKH..KTK......#...#####§KKKKKKKKKK„KKKK„„§§§§.§é§§§A.-§#-K§-§§KK-§-§KKv§§K§K#-KKAAAL6VLLL:LLLL::¼4-—6-—— . .. 
..·.HHHFHFFF Hg#s/# 
Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen 
Zur Beachtung: und Plätzen stets mitzuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Polizei- 
9. beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Sie muß bei ledem Crenzübertritte zur Be- 
scheinigung des Ein- oder Ausganges dem Crenzzollamt vorgelegt werden. 
(Seite 2.) 
  
Für das vorseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist auf dle Gültigkeitsdauer dieser Karte 
  
4 n# 4 — — 
die Reichsstempelabgabe mit —— M — in buenstaben · — — ark 
  
und die Gebühr für die Zuteilung des polizeilichen Kennzelchens mit—. M — 
  
  
  
  
  
in Buchstaben — -— Mark entrichtet worden. 
  
    
   
in Buchstaben: 
  
(Nicht Zutreffendes ist zu streichen.) 
— In Buchstaben———— — Mark Cebühr für das polizeiliche Kenn- 
Zeichen nacherhoben worden. 
  
Nr. der Bezirksliste. 
Amts- ; 
stempel. -b (Steuerstell) 
Nr.... des Einnahmebuche. *. 
(Unterschriltcrnnynynynynynynyn
	        
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