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Muster 22.
(Ausführungsbestimmungen §& 131
Abs. 1, § 137.)
(Seite 1.)
Steuerkarte
...– «
gültig für — — Aufenthaltstage im Inland während der
zeit vm— L —
ausgestellt für
zu dem nachstehend beschriebenen Kraftfahrzeuge:
(Art des Fahrzeugs, Kraftquelle) AAAn ;............
(Besondere Kennzeichen: Herstellungstirma und Fabriknummer, Pterdekräfte, Eigengewicht.
Ö.Ö......éé...HH.·........éKKH..KTK......#...#####§KKKKKKKKKK„KKKK„„§§§§.§é§§§A.-§#-K§-§§KK-§-§KKv§§K§K#-KKAAAL6VLLL:LLLL::¼4-—6-—— . ..
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Diese Steuerkarte ist bei der Benutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Wegen
Zur Beachtung: und Plätzen stets mitzuführen und den Zoll- und Steuerbeamten sowie den Polizei-
9. beamten auf Verlangen vorzuzeigen. Sie muß bei ledem Crenzübertritte zur Be-
scheinigung des Ein- oder Ausganges dem Crenzzollamt vorgelegt werden.
(Seite 2.)
Für das vorseitig beschriebene Kraftfahrzeug ist auf dle Gültigkeitsdauer dieser Karte
4 n# 4 — —
die Reichsstempelabgabe mit —— M — in buenstaben · — — ark
und die Gebühr für die Zuteilung des polizeilichen Kennzelchens mit—. M —
in Buchstaben — -— Mark entrichtet worden.
in Buchstaben:
(Nicht Zutreffendes ist zu streichen.)
— In Buchstaben———— — Mark Cebühr für das polizeiliche Kenn-
Zeichen nacherhoben worden.
Nr. der Bezirksliste.
Amts- ;
stempel. -b (Steuerstell)
Nr.... des Einnahmebuche. *.
(Unterschriltcrnnynynynynynynyn