Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

Wiedewaldt, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg, beigeordnet dem 
Bremischen Oberzolldirektor zu Bremen (hinsichtlich der Reichsstempelabgaben nur soweit 
Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge in Frage kommen) und der Hamburgischen Generalzoll- 
direktion zu Hamburg (hinsichtlich der Reichsstempelabgaben nur soweit die von hamburgischen 
Zollstellen erhobene Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge in Frage kommt). 
v. Skopnik, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Straßburg im Elsaß, beigeordnet 
der Direktion der Zölle und indirekten Steuern zu Straßburg im Elsaß. 
  
  
B. Reichsbevollmächtigte für die Erbschaftssteuer. 
Kammerer, Königl. Bayerischer Ober-Regierungsrat zu Berlin, beigeordnet den Königl. 
Preußischen Oberzolldirektionen zu Berlin (auch hinsichtlich des Wechselstempels und der 
Reichsstempelabgaben mit Ausnahme der Steuer von Erlaubniskarten für Kraftfahrzeuge) 
und Breslau, der Königl. Sächsischen Generalzolldirektion zu Dresden (auch hinsichtlich der 
Zuwachssteuer), sowie wegen der Zuwachssteuer den Königl. Preußischen Regierungs- 
präsidenten zu Potsdam, Frankfurt an der Oder, Breslau, Liegnitz und Oppeln. 
Loeck, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu München, beigeordnet (auch hinsichtlich 
des Wechselstempels, der Reichsstempelabgaben — mit Ausnahme der Steuer von Er- 
laubniskarten für Kraftfahrzeuge — und der Zuwachssteuer) den Königl. Bayerischen Re- 
gierungen, Kammern der Finanzen von Oberbayern zu München, von Niederbayern zu. 
Landshut, der Pfalz zu Speyer, der Oberpfalz und von Regensburg zu Regensburg, von 
Oberfranken zu Bayreuth, von Mittelfranken zu Ansbach, von Unterfranken und Aschaffen- 
burg zu Würzburg sowie von Schwaben und Neuburg zu Augsburg. « 
Heindrichs, Königl. Preußischer Geheimer Regierungsrat zu Hamburg, beigeordnet der 
Großherzogl. Mecklenburgischen Landes-Steuerdirektion zu Rostock, der Großherzogl. 
Mecklenburgischen Zentral-Steuerdirektion zu Neubrandenburg, der Großherzogi. Mecklen— 
burgischen Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg zu Schönberg, der Oberzolldirektion für 
den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Erfurt, dem Großherzogl. Sächsischen 
Generalzolldirektor zu Erfurt für die Bezirke des Amtsgerichts Allstedt und des Vorder- 
gerichts Ostheim, der Großherzogl. Oldenburgischen Oberbehörde für Zuwachs- und Erb— 
schaftssteuersachen zu Oldenburg (auch hinsichtlich der Zuwachssteuer), dem Großherzogl. 
Oldenburgischen Regierungspräsidenten des Fürstentums Lübeck zu Eutin (auch hinsichtlich 
der Zuwachssteuer), dem Großherzogl. Oldenburgischen Regierungspräsidenten des Fürsten- 
tums Birkenfeld zu Birkenfeld, der Herzogl. Braunschweig-Lüneburgischen Zoll= und Steuer- 
direktion zu Braunschweig (auch hinsichtlich der Zuwachssteuer), der Herzogl. Anhaltischen 
Finanzdirektion zu Dessau (auch hinsichtlich der Reichsstempelabgabe von Grundstücks- 
übertragungen und der Zuwachssteuer), der Königl. Preußischen Oberzolldirektion zu Münster 
(für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont), der Fürstl. Schaumburg-Lippischen Ministerial- 
abteilung für Gewerbe= und Gemeindeangelegenheiten zu Bückeburg (auch hinsichtlich der 
Reichsstempelabgabe von Grundstücksübertragungen und der Zuwachssteuer), der Fürstl. 
Lippischen Regierung zu Detmold, der Lübeckischen Steuerbehörde zu Lübeck (auch hinsicht- 
lich der Zuwachssteuer), dem Bremischen Oberzolldirektor zu Bremen (auch hinsichtlich des 
Wechselstempels, der Reichsstempelabgaben — mit Ausnahme der Steuer von Erlaubnis= 
karten für Kraftfahrzeuge — und der Zuwachssteuer) und der Hamburgischen Aufsichts- 
behörde für die Erbschaftssteuerverwaltung zu Hamburg sowie hinsichtlich der Reichs- 
stempelabgaben und der Zuwachssteuer der Deputation für indirekte Steuern und Ab- 
gaben daselbst. « · J .. 
Dr.Wunsch,Königl."·.PreußischerGeheimerRegierungsratzuStrcißhsürgsimElsaß-,beigxeoxdnet 
dem Königl. Württembergischen Steuerkollegium, Abteilung für Zöle und indirekte Steuern 
zu Stuttgart sowie der Abteilung für direkte Steuern zu Stuttgart (dieser nur hinsichtlich 
der Reichsstempelabgabe von Grundstücksübertragungen und der Zuwachssteuer), der 
Großherzogl. Badischen Zoll= und Steuerdirektion zu Karlsruhe und der Direktion der 
Verkehrssteuern zu Straßburg im Elsaß (letzteren beiden Direktivbehörden auch bezüglich 
der Reichsstempelabgabe von Grundstücksübertragungen und der Zuwachssteuer). 
  
 
	        
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