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4. Zoll= und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Der Ortsname „Rixdorf“ ist in „Neukölln“ geändert worden. Dementsprechend sind im Amter-
verzeichnis auch die Eintragungen zu ändern, die sich auf das Hauptzollamt Rixdorf und seine Unter-
stellen beziehen (zu vgl. S. 335).
In Danzig-Neufahrwasser im Bezirke des Hauptzollamts Danzig ist die bisher mit dem
Zollamt 1 Hafenkanal verbunden gewesene Zollabfertigungsstelle am Weichselbahnhof als selbständige
Abfertigungsstelle (Grenzzollstelle) mit allgemeiner öffentlicher Niederlage errichtet worden und führt
die Bezeichnung: „Zollabfertigungsstelle Weichsel-Bahnhof“. Ihr sind dieselben Befugnisse beigelegt
worden, die das Zollamt 1 Danzig-Neufahrwasser Hafenkanal besitzt.
In Tempelhof im Bezirke des Hauptzollamts in Neukölln ist vom 1. Februar d. J. ab für
das der Deutsch-Amerikanischen Petroleumgesellschaft in der Saalburgstraße am Teltowkanal bewilligte
Privatteilungslager ein Zollamt 1. Klasse unter der Bezeichnung „Tempelhof Saalburgstraße"“ neu er-
richtet worden. Diesem Amte sind beigelegt: die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von
Zollbegleitscheinen I über Mineralölsendungen, auch in Eisenbahnkesselwagen oder Tankkähnen unter
Raumverschluß; die Befugnis zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen II über Mineralölsendungen
und die Befugnis zur Erledigung von Begleitzetteln über Mineralölsendungen.
Das bisherige Zollamt 1 Tempelhof führt fortan die Bezeichnung „Tempelhof Hafen“.
In Thorn im Bezirke des Hauptzollamts Thorn ist die bisher mit dem Zollamt 1 Bahnhof
verbunden gewesene Zollabfertigungsstelle an der Weichsel als selbständige Abfertigungsstelle (Grenz-
zollstelle) errichtet worden. Sie führt die Bezeichnung: „Zollabfertigungsstelle a. d. Weichsel“ und hat
folgende Befugnisse:
Nr. 1, 5, 7, 12 und 13 aus Teil II Ziffer 3 der Anleitung für die Zollabfertigung; Aus-
fertigung und Erledigung von Zoll-, Branntwein-, Salz= und Zuckerbegleitscheinen I und II sowie
Tabakversendungsscheinen I und II; Erledigung von Leuchtmittel-, Schaumwein-, Zigaretten= und Zünd-
warenbegleitscheinen; sämtliche Befugnisse im Eisenbahnverkehr ohne Einschränkung; Abfertigung von
Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein; Abfertigung von ausländischem Fleisch (nur Einlaßstelle):
Untersuchung von ausländischem Wein, Traubenmost und maische; Abfertigung und Bescheinigung
des Ausganges von Bier, Branntwein und Branntweinfabrikaten und von Tabak, sofern für diese
Waren Abgabenvergütung usw. beantragt wird; Erhebung von Ubergangsabgaben, Ausfertigung und
Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, Branntwein, geschrotetes Malz, Spielkarten aus dem
freien Verkehr Luxemburgs und der Gemeinde Jungholz und über Wein.
Erteilt:
dem Zollamt II Boguslaw im Bezirke des Hauptzollamts Ostrowo die Befugnis zur amt-
lichen Kennzeichnung von Gerste;
dem Zollamt I Bonn (Stadt) im Bezirke des Hauptzollamts Cöln Apostelnkloster die Be-
fugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II über Poststücke;
dem Zollamt II Fürstenwalde im Bezirke des Hauptzollamts Neidenburg die Befugnis zur
Erledigung von Begleitscheinen 1I über inländisches, zur Ausfuhr nach Rußland bestimmtes Salzz;
dem Zollamt II Kohlscheid im Bezirke des Hauptzollamts Aachen die Befugnis zur Erledi-
gung von Zollbegleitscheinen II und von Begleitscheinen II über inländisches Salz; »
dem Hauptzollamt Kreuznach die Befugnis zur Abfertigung leerer eiserner Fässer, die für die
chemische Fabrik des Dr. Emil Jacob zu Kreuznach unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleit-
schein 1I oder mit Begleitzettel aus dem Ausland zurückkommen;
dem Zollamt I Nienburg im Bezirke des Hauptzollamts Verden die Befugnis zu Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über die für H. Heye, Glasfabrik in Nienburg, leer aus dem Ausland zurück-
kommenden Säcke;
dem Hauptzollamt Nordhausen die Befugnis zur Erledigung von Essigsäurebegleitscheinen über
Essigsäure, die nicht unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahntopfwagen eingeht;