Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
nn betiehen DTurch alle Postanstalten und Vuchhandlungen= 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
XI. Jahrgang. Berlin, Donnerstag, den 4 April 1912. Nr. 15. 
Inhalt: 1. Konsulatwesen: Ermächtigungen Seite 261 Erhöhung des Durchschnittsbrandes für das Be- 
2. Allgemeine Verwaltungssachen: Veränderung in der triebsjahr 1911/12 h Vergütungssätze für voll- 
Verwaltung des Reichskriegsschates. 22351 ständig und unvollständig vergällten Branntwein für 
3. zu and Steuerwesen. Verzeichnis der in Flien x die Monate April bis einschließlich September 1912 262 
Usste 4 * . 
suchung * zollbegünstigten Gerbstoffauszügen erz 4. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
mächtigten wissenschaftlichen Anstalten 262 Reichsgebiette . «...... 268 
  
1. Konfulatwesen. 
Demn bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Peking beschäftigten Legationsrat Freiherrn von Maltzan 
ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 
6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige 
Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze 
befindlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu 
eurkunden. 
  
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Tanger beschäftigten Legationsrat Rhomberg ist auf 
Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Ehe- 
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze be- 
findlichen Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
  
2. Allgemeine Verwaltungssachen. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnungen, betreffend die Verwaltung des Reichskriegsschatzes, vom 
2. Januar 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 9) und vom 31. März 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 169) sind die 
Dienstverrichtungen des Kontrolleurs bei der Rendantur des Reichskriegsschatzes dem Rechnungsrat im 
Reichsschatzamt Eggert übertragen worden. 
  
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