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5. Zoll- und Steuerwesen.
Veränderungen in dem Stande und in den Geschäftsbezirken der Erbschaftssteuerämter
# und Oberbehörden.
Fürstentum Schaumburg-Lippe.
Vom 1. April 1912 ab wird die Verwaltung des Erbschaftssteuerwesens von dem Fürstlichen
Veranlagungsamt in Stadthagen wahrgenommen «-
Der Geschäftsbezirk des Amtes umfaßt den Umfang des Fürstentums.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen.
Königreich Preußen.
Die Orte Lichtenberg und Tempelhof im Bezirke des Hauptzollamts Neukölln, Pankow und
Reinickendorf im Bezirke des Hauptzollamts Charlottenburg führen fortan die Namen Berlin-Lichten-
berg, Berlin-Tempelhof, Berlin-Pankow und Berlin-Reinickendorf. Dementsprechend ändern sich auch
die Benennungen der in jenen Orten befindlichen Amtsstellen. «
Das Hauptzollamt Berlin Museumstraße führt fortan die Bezeichnung „Hauptzollamt Berlin
Mitte“, die Zollabfertigungsstelle Magdeburg Neustädter Hafen im Bezirke des Hauptzollamts Magde—
burg Kaufhof die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle Magdeburg Handelshafen“. «
Die Branntweinabfertigungsstelle für die Reinigungsanstalt der Vereinigten Nord- und Süd—
deutschen Spritwerke und Preßhefefabrik Bast A. G. in Lichtenberg im Bezirke des Hauptzollamts
Neukölln und das Zollamt I für Zigarettensteuer in Berlin im Bezirke des Hauptzollamts Berlin
Mitte sind aufgehoben worden. «
Die Zollämter I Ottlotschin, im Bezirke des Hauptzollamts Thorn und Neustadt bei Pinne
im Bezirke des Hauptzollamts Meseritz sind in Zollämter II umgewandelt worden; dem Zollamt
Ottlotschin ist dabei die Befugnis 5, dem Zollamt Neustadt bei Pinne die Befugnis zur Ausfertigung
von Leuchtmittelbegleitscheinen entzogen worden.
Das Zollamt 1I Suderwick im Bezirke des Hauptzollamts Vreden ist in ein Zollamt 1 um-
gewandelt worden.
In Frankfurt a. M. find an Stelle des bisherigen Hauptzollamts zwei neue Hauptzollämter mit
den Bezeichnungen „Hauptzollamt Frankfurt a. M. Gutleutstraße“ und „Hauptzollamt Frankfurt a. M.
Börsenstraße“, ferner drei neue Zollämter 1 mit den Bezeichnungen „Zollamt I Frankfurt a. M. Ost-
hafen“, „Zollamt 1 Frankfurt a. M. Zollhof Gutleutstraße“ und „Zollamt 1 Frankfurt a. M. Post
Gutleutstraße“ errichtet worden.
Dem Hauptzollamt Gutleutstraße sind unterstellt:
Das Zollamt 1 Frankfurt a. M. Westhafen, das Zollamt 1 Frankfurt a. M. Osthafen, das
Zollamt 1 Frankfurt a. M. Hauptgüterbahnhof, das Zollamt 1 Frankfurt a. M. Eilgüterbahnhof, das
Zollamt 1 Frankfurt a. M. Zollhof Gutleutstraße, das Zollamt 1 Frankfurt a. M. Post Gutleutstraße,
das Zollamt I Frankfurt a. M. Post Kleine Eschenheimerstraße, die Zollabfertigungsstelle bei S. Strauß
junior, die Zollabfertigungsstelle bei A. M. Schiff. «
DemHauptzollamtBörsenstraßesindunterstelltdieZollämterIHöchsta.M.,Hochheima.M--
Homburg v. d. H. und das Zollamt II Idstein, die sämtlich von dem Bezirke des Hauptzollamts
Wiesbaden abgezweigt worden sind. ·
Das Hauptzollamt Gutleutstraße hat keine besonderen Befugnisse; den in seinem Bezirke nen
errichteten Zollämtern sind die folgenden erteilt worden.