Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Dem Königlich Niederländischen Konsul Otto Deile in Weimar ist namens des Reichs das Erxe 
quatur erteilt worden. Le. 
  
Dem Königlich Niederländischen Konsul H. Tiefers in Hannover ist namens des Reichs das 
Exequatur erteilt worden. 
  
Dem Kaiserlichen Vizekonsul E. Neudörfer in Rabat (Marokko) ist die erbetene Entlassung aus 
dem Reichsdienst erteilt worden. 
  
2. Zoll-- und Steuerwese nn. 
  
Berkanutmachung. 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 25. April 1912 beschlossen, daß in der Anlage D der 
Zuckersteuer-Ausführungsbestimmungen 
1. hinter § 28b folgender § 28 einzufügen ist: . 
„Zur Verwendung bei der Herstellung von Pergamentpapier kann inländischer 
Invertzucker nach Vermischung mit 1 v. H. Seifenpulver steuerfrei abgelassen 
werden, sofern das Vergällungsmittel die in der Anlage D 1 geforderten Eigen- 
schaften besitzt. Das Seifenpulver darf auch vor der Vermischung in Waseer 
gelöst werden."“ 
2. im § 29 Abft. 1 statt „§§ 26 bis 28b“ zu setzen ist: „§§ 26 bis 28%“. 
Berlin, den 9. Mai 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Meuschel. 
– 
Bekanntmachung. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. April 1912 beschlossen, daß der Abs. 1 der 
Anmerkung zu Ziffer 1c, 1 und 2 des Stichworts „Steine“ im Warenverzeichnisse zum Zolltarif 
nachstehende Fassung erhält:t · 
Zum polierfähigen Kalkstein sind, abgesehen von dem besonders tarifierten Marmor, 
alle Kalksteine zu rechnen, die ohne besondere Behandlung poliert werden können, insbe— 
sondere z. B. der sogenannte belgische Granit (Scossines, petit granit, Blaustein, schwarzer 
Marmor) und der Schieferkalkstein. Dem polierfähigen Kalkstein sind diejenigen Kalksteine 
gleichzuachten, die zur Erzielung ihrer Polierfähigkeit noch einer Behandlung mit Silikaten 
oder dergleichen (des Fluatierens) bedürfen, wie beispielsweise der Savonnieèresstein. 
Berlin, den 9. Mai 1912. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kühn.
	        
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