Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

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Auf Grund des 85 Abs. 4 der Bekanntmachung, betreffend den Befähigungsnachweis und die Prüfung 
der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 7. Januar 1909 Geichs- 
Gesetzbl. S. 210) wird im Einverständnis mit der beteiligten Landesregierung das durch Bekanntmachung 
vom 8. Juni 1910 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 242) veröffentlichte Verzeichnis der größeren 
Dampfmaschinenbauanstalten dahin ergänzt, daß den unter „Preußen“ aufgeführten Anstalten 
die Maschinenfabrik J. E. Christoph, Aktiengesellschaft in Niesky und die Siegener Maschinen- 
bau-Aktiengesellschaft (vormals A. & H. Oechelhaeuser) in Siegen 
hinzugefügt werden. · 
Berlin, den 1. Februar 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieères. 
  
4. Eisen bahn wesen. 
Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf § 44 Abs. 4 der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom 23. Dezember 1908 
(Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 93) wird in Ergänzung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1907 (Zentral-= 
blatt S. 542) bekannt gemacht, daß im preußischen Regierungsbezirke Münster die Befugnis zur Aus- 
stellung von Leichenpässen auch den Polizeiverwaltungen der Städte Ahlen, Buer, Burgsteinfurt, 
Coesfeld, Dorsten, Dülmen, Gronau, Haltern, Stadtlohn und Wreden erteilt worden ist. 
Berlin, den 31. Januar 1912. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres. 
  
5. Zoll= und Steuerwesen. 
  
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Königreich Preußen. 
Die Nebenzollämter II Kallies im Bezirke des Hauptzollamts Schivelbein, Lieberose im Bezirke 
des Hauptzollamts Lübben und Tuchel im Bezirke des Hauptzollamts Konitz sind aufgehoben worden. 
ZIm Hauptzollamtsbezirk Emmerich ist in der Gemeinde Elten an der Zollstraße Elten-Babberich 
ein Zollamt II. Klasse (Grenzzollamt) mit den einem solchen bestimmungsmäßig zustehenden Abfertigungs- 
befugnissen errichtet worden. Das Amt führt die Bezeichnung „Elten-Babberich“. 
In Frankfurt a. M. ist in den Geschäftsräumen der Firma A. M. Schiff, G. m. b. H., eine 
dem dortigen Hauptzollamt unterstellte selbständige Zollabfertigungsstelle mit der amtlichen Bezeichnung 
„Zollabfertigungsstelle bei A. M. Schiff“ errichtet worden, der die Befugnis zur Ausfertigung und 
Erledigung von Zollbegleitscheinen I und die Befugnisse 63 und 64 erteilt sind. 
Ferner erteilt: 
dem Zollamt 1 Bielefeld (Stadt) im Bezirke des Hauptzollamts Minden die Befugnis 36; 
dem Zollamt ! Bonn Bahnhof im Bezirke des Hauptzollamts Cöln Apostelnkloster die Befugnis 18; 
dem Zollamt I Borken im Bezirke des Hauptzollamts Vreden die Befugnis 21;
	        
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