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Muster 18
Z (Tabaksteuerordnung § 40).
Hauptamtsbezirk Prenzlau.
Hebebezirk Schwedt.
Tabaksteuer-Einnahmebuch
für
das IV. Viertel des Rechnungsjahrs 1912.
Enthält. Blätter, die mit einer
angesiegelten Schmur durchzogen sind. Geführt von
(Unterschrift.)
Anleitung.
Als Gewichtsteuer zum Satze von 12 M für 1 dz (Spalte 9) sind zu buchen:
à) Beträge, die gemäß § 46 Abs. 2 und § 47 der Tabaksteuerordnung nachzuerheben sind, wenn Tabak oder
Tabakabfälle aus einem Betriebe für zigarettensteuerpflichtige Erzeugnisse an einen Empfänger abgegeben
werden, der nicht Hersteller zigarettensteuerpflichtiger Erzeugnisse ist,
b) Beträge, die etwa für im Werte verminderten und bereits zum Satze von 45 M versteuerten Tabak gemäß
§ 36 Abs. 9 der Tabaksteuerordnung nacherhoben werden.