Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

Ausführungsbestimmungen 
Reichsstempelgesetze vom 15. Juli 1909. 
—· 
Allgemeines. 
# 81. 
Amtsstellen. (1) Die Erhebung der Stempelabgaben, die im Gesetz und in den Ausführungsbestimmungen 
vorgeschriebenen Abstempelungen sowie der Verkauf von Stempelzeichen erfolgen, soweit nach- 
stehend nicht ein anderes bestimmt ist, durch die von den Landesregierungen hierzu bestimmten 
Amssstellen. 
(2) Die Amtsstellen sind von den Landesregierungen öffentlich bekanntzumachen, soweit dies 
nicht schon früher geschehen ist. 
(3) Veränderungen im Bestand oder in den Befugnissen der Abstempelungsstellen werden dem 
Reichskanzler mitgeteilt und von diesem im Zentralblatt für das Deutsche Reich veröffentlicht. 
. §2. 
(1)FürdieAbstempelungausländischerWertpapieresindnurdienachbezeichnetenSteuer- 
stellen zuständig: die Hauptzollämter Berlin Börse, Breslau Nord, Cöln Apostelnkloster, Frank- 
furt a. M., die Kreiskasse von Oberbayern in München, das Stempelamt in Nürnberg, die 
Hauptzollämter Dresden II und Leipzig II, die Hauptsteuerämter in Stuttgart, Karlsruhe, Mann- 
heim und Darmstadt, das Hauptzollamt Kaiserstraße in Bremen, das Stempelkontor in Hamburg 
und das Hauptzollamt in Straßburg i. E. 
(2) Eine Abstempelung inländischer und ausländischer Genußscheine (Anmerkung zur Tarif- 
nummer 1 und 2 Abf. 2) erfolgt nur bei den Abstempelungsstellen zu Berlin, Frankfurt a. M., 
München, Dresden, Mannheim, Hamburg und Straßburg i. E. 
I. Aktien, Anteilscheine, Kuxe, Renten= und Schuldverschreibungen, Genußscheine, Gewinn- 
anteilschein= und Zinsbogen. 
Zum § 1 des Gesetzes. 
3. 
1. Anmeldung Die zu versteuernden Wertpapiere sind mit einer nach den anliegenden Mustern 1 oder 2 
von Wert= doppelt ausgefertigten, von dem Anmelder unterzeichneten und mit genauer Angabe seines 
papieren. Standes und Wohnorts versehenen Anmeldung einer zuständigen Steuerstelle vorzulegen. Lose 
———— den Wertpapieren getrennte Zinsscheine usw. sind nicht mitvorzulegen. In der An- 
Muster—— meldung sind die Wertpapiere nach Gattung (Aktie, Interimsschein zu solcher, Kuxschein, Schuld- 
verschreibung usw.) und Benennung sowie nach Reihe, Buchstabe und Nummer geordnet auf- 
zuführen.
	        
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