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Zentralblatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
Zu beztehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
Nr. 40.
XI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. August 1912.
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1. Konu fu latwesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsularagenten Friedrich Woerner
zum Vizekonsul in Inhambane (Mocambique) zu ernennen geruht.
Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Bahia beauftragten Kaufmann Georg
Bauer ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats
und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
Dem Kaiserlichen Konsul in Sarajewo, Eiswaldt, ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter
deutschem Schutze befindlichen Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden. «
Dem Königlich Niederländischen Konsul in Hamburg, A. A. Flaes, ist namens des Reichs das
Exequatur erteilt worden.
Dem Generalkonsul der Republik Panama in Hamburg, Manuel de Obaldia, ist das Exequatur
namens des Reichs erteilt worden.
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