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dem Hauptzollamt Düsseldorf Hubertus die Befugnis zur Erledigung von Leuchtmittel- und
Zündwarenbegleitscheinen;
dem Zollamt 1 Fürstenwalde (Spree) im Bezirke des Hauptzollamts Frankfurt a. O. die Be—
fugnis zur Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Mineralöl:;
dem Zollamt 1 Leibitsch im Bezirke des Hauptzollamts Thorn zur Erledigung von Zollbegleit-
scheinen I des Zollamts I Thorn Bahnhof über Gerste für die Leibitscher Mühle;
dem Zollamt 1 Lüchow im Bezirke des Hauptzollamts Lüneburg die Befugnis zur Ausfertigung
von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz;
dem Zollamt II Oberglogau im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O. S. die Befugnis zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gerste für den Mühlenpächter Brieger in Oberglogau;
dem Zollamt 1 Zossen im Bezirke des Hauptzollamts Potsdam die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Gasöl für das in Schenkendorf errichtete Privatteilungslager der Gasöl-
Verkaufsgesellschaft m. b. H. zu Berlin.
Entzogen:
dem Hauptzollamt Brandenburg a. H. die Befugnisse 63 und 64; die Befugnis zur Wieder-
anlegung des amtlichen Verschlusses an Eisenbahnwagen bei Verschlußverletzungen; die Befugnis zur
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs; die Befugnis zur Abfertigung
von Bier, Branntwein, Branntweinfabrikaten und Tabak zur Ausfuhr gegen Abgabenvergütung;
die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen über Bier, Branntwein
und Wein;
dem Zollamt 1 Coesfeld im Bezirke des Hauptzollamts Gronau die Befugnis zur Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über ungefärbtes, unbedrucktes, ungebleichtes Kokosgarn, welches auf Erlaub-
nisschein für B. Wichmann eingeht und zur Herstellung von Matten unter Kontrolle bestimmt ist;
dem Zollamt 1 Glatz im Bezirke des Hauptzollamts Mittelwalde die Befugnis zur Abfertigung
des unter Eisenbahnwagenverschluß oder in Eisenbahnkesselwagen unter Begleitscheinkontrolle versendeten
Branntweins;
dem Zollamt l Hamm im Bezirke des Hauptzollamts Dortmund die Befugnis zur Abferti-
gung von Biersendungen, die unter Eisenbahnwagenverschluß eingehen;
dem Zollamt II Hemden im Bezirke des Hauptzollamts Vreden die Befugnis zur Abfertigung
von Getreide zur Ausfuhr gegen Einfuhrschein;
dem Zollamt II Neuenburg im Bezirke des Hauptzollamts Pr. Stargard die Befugnis zur
Ausfertigung von Tabakbegleitscheinen I und II, die Befugnis zur Abfertigung von Waren, für die
Tabaksteuervergütung beansprucht wird, und die Befugnis zur Ausfertigung von Ubergangsscheinen;
den Zollämtern II Osterr. Jägerndorf (Stadt) im Bezirke des Hauptzollamts Ratibor und
Roben im Bezirke des Hauptzollamts Neustadt O. S. die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung
von Zollbegleitscheinen I über Biersendungen in Fässern und Flaschen;
dem Zollamt II Sobbowitz im Bezirke des Hauptzollamts Pr. Stargard die Befugnis zur
Ausfertigung von Ubergangsscheinen.
Die dem Zollamt II Schmiedeberg im Bezirke des Hauptzollamts Liebau beigelegte Befugnis
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen 1 über Gasöl, das in Kesselwagen für das Elektrizitätswerk
der Spar= und Darlehnskasse, e. G. m. b. H., in Krummhübel aus dem Ausland eingeht, bezieht sich
nur auf Sendungen, die beim Grenzeingangsamte der speziellen Nachschau unterlegen haben.
Königreich Bayern.
In Traunstein im Bezirke des Hauptzollamts Reichenhall ist ein Steueramt errichtet worden,
dem die Befugnis zur Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Reisegerät und zur
Erledigung von Zollbegleitscheinen I über Gasöl und leichte Mineralöle der Tarifnummer 239 bei-
gelegt worden ist.
Dem Steueramt Weißenhorn im Bezirke des Hauptzollamts Memmingen ist die Befugnis zur
Abfertigung von Bier zur Ausfuhr unter Inanspruchnahme der Rückvergütung des Malzaufschlags
sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Ubergangsscheinen erteilt worden.