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g 35.
In Ziffer 2 Abs. 1 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“.
In Ziffer 3 ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis“.
8 39.
In Ziffer 1d sind in der letzten Zeile die Worte „der Losnummern der letzteren“ zu streichen.
Dafür ist zu setzen „in den Vorstellungslisten (§ 66, 2)“.
In Ziffer 2 sind im Abs. 1 die Worte „durch die Ministerialinstanz“ zu streichen. Dafür ist zu
setzen „durch die Ersatzbehörden dritter Instanz“.
Als letzter Absatz ist einzufügen:
„Die Entscheidungen der Ersatzbehörden dritter Instanz sind endgültig. Bei Meinungs-
verschiedenheiten entscheidet die Ministerialinstanz."
46.
Die Ziffer 3b erhält folgende Fassung:
„b) die in der Zeit vom 2. bis 15. Januar sich anmeldenden Militärpflichtigen
(§ 25, 1 und 7);"“
In Ziffer 7 ist im ersten Satze und im Abs. à für „15. Januar“ zu setzen „2. Januar“.
In Ziffer 11 ist für „15. Februar“ zu setzen „1. Februar“.
* 47.
Ziffer 8 Abs. 4 ist zu streichen.
In Ziffer 8 Abs. 5 ist für „Losungsscheine“ und „Losungsscheines“ zu setzen „Musterungs-
ausweise“ und „Musterungsausweises“.
8 50.
Ziffer 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Sämtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je 3 Ausfertigungen von der Ersazz-
kommission gefertigt und vollzogen, von denen eine für den Militärvorsitzenden der Ober-
Ersatzkommission und je eine für die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission bestimmt ist
Mit Zustimmung der Ober-Ersatzkommission darf die Ausfertigung für den Zivilvorsitzenden
der Ersatzkommission in vereinfachter Form aufgestellt werden.“
In Ziffer 4 Abs. 2 ist für „die für die Zivilvorsitzenden“ zu setzen „die dritte Ausfertigung“.
In Ziffer 6 ist für „vier“ zu setzen „drei“.
857.
In Ziffer 1 (Zeile 1) ist für „Januar“ zu setzen „Dezember“.
In Zeile 2 ist hinter „die“ einzufügen „im Januar des folgenden Jahres“.
8 58
8 58.
Die Ziffern 1, 2 und 3 sind zu streichen. Die Ziffern 4 und 5 werden 1 und 2. In der
Ziffer 1 ist für „(siehe Ziffer 5)“ zu setzen „(siehe Ziffer 2),, in der neuen Ziffer 2 für „Zisfer##
„Ziffer 1. 7 #
60.
In Ziffer 5 ist an Stelle der Zahl „150“ zu setzen „130“.
62
Ziffer 1 erhält folgenden 3. Absatz:
„Bei der Beorderung der Militärpflichtigen ist darauf zu achten, daß n s-— .
stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag beordert werden.“ h ß nach Möglichkeit