Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 1238 — 
g 35. 
In Ziffer 2 Abs. 1 ist für „Losungsscheine“ zu setzen „Musterungsausweise“. 
In Ziffer 3 ist für „Losungsschein“ zu setzen „Musterungsausweis“. 
8 39. 
In Ziffer 1d sind in der letzten Zeile die Worte „der Losnummern der letzteren“ zu streichen. 
Dafür ist zu setzen „in den Vorstellungslisten (§ 66, 2)“. 
In Ziffer 2 sind im Abs. 1 die Worte „durch die Ministerialinstanz“ zu streichen. Dafür ist zu 
setzen „durch die Ersatzbehörden dritter Instanz“. 
Als letzter Absatz ist einzufügen: 
„Die Entscheidungen der Ersatzbehörden dritter Instanz sind endgültig. Bei Meinungs- 
verschiedenheiten entscheidet die Ministerialinstanz." 
46. 
Die Ziffer 3b erhält folgende Fassung: 
„b) die in der Zeit vom 2. bis 15. Januar sich anmeldenden Militärpflichtigen 
(§ 25, 1 und 7);"“ 
In Ziffer 7 ist im ersten Satze und im Abs. à für „15. Januar“ zu setzen „2. Januar“. 
In Ziffer 11 ist für „15. Februar“ zu setzen „1. Februar“. 
* 47. 
Ziffer 8 Abs. 4 ist zu streichen. 
In Ziffer 8 Abs. 5 ist für „Losungsscheine“ und „Losungsscheines“ zu setzen „Musterungs- 
ausweise“ und „Musterungsausweises“. 
8 50. 
Ziffer 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: 
„Sämtliche Vorstellungslisten A bis F werden in je 3 Ausfertigungen von der Ersazz- 
kommission gefertigt und vollzogen, von denen eine für den Militärvorsitzenden der Ober- 
Ersatzkommission und je eine für die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission bestimmt ist 
Mit Zustimmung der Ober-Ersatzkommission darf die Ausfertigung für den Zivilvorsitzenden 
der Ersatzkommission in vereinfachter Form aufgestellt werden.“ 
In Ziffer 4 Abs. 2 ist für „die für die Zivilvorsitzenden“ zu setzen „die dritte Ausfertigung“. 
In Ziffer 6 ist für „vier“ zu setzen „drei“. 
857. 
In Ziffer 1 (Zeile 1) ist für „Januar“ zu setzen „Dezember“. 
In Zeile 2 ist hinter „die“ einzufügen „im Januar des folgenden Jahres“. 
8 58 
8 58. 
Die Ziffern 1, 2 und 3 sind zu streichen. Die Ziffern 4 und 5 werden 1 und 2. In der 
Ziffer 1 ist für „(siehe Ziffer 5)“ zu setzen „(siehe Ziffer 2),, in der neuen Ziffer 2 für „Zisfer## 
„Ziffer 1. 7 # 
60. 
In Ziffer 5 ist an Stelle der Zahl „150“ zu setzen „130“. 
62 
Ziffer 1 erhält folgenden 3. Absatz: 
„Bei der Beorderung der Militärpflichtigen ist darauf zu achten, daß n s-— . 
stets Leute aller Jahrgänge für jeden Tag beordert werden.“ h ß nach Möglichkeit
	        
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