Rechtsstreitigkeiten der Gemeinde
mit dem Stadtrate 30.
— zwischen der Stadtgemeinde
und dem Stadtgemeinderate 40.
Regulative in polizeilichen An—
gelegenheiten 27, 40.
Removierte sind nicht stimmbe—
rechtigt 13.
Rentenrolle 7.
Rettung Verunglückter 41.
Rittergüter 4.
Schadenfeuer, Anzeige davon 42.
Schankstätten, Beaufsichtigung
derselben 41.
Schießgewehre, unerlaubte Führung
41.
Schlägereien 42.
Schriftführer d. Stadtverordn. 21.
Schulden, unablegliche 5.
—, zu deren Tilgung ist ein Tilgungsplan
aufzustellen 6.
Selbständigkeit ist Bedingung der
Gemeindemitgliedschaft 6.
Seuchen, Maßregeln zur Abwendung
derselben 41.
Sicherheitspolizei 27.
Sittenpolizei 41.
Sitzungen, gemeinschaftliche des
Stadtrats und der Stadtverordneten
29.
Sonntagsfeier 41.
Spiel, verbotenes 41.
Sporteln für Erteilung des Bürgerrechts
8.
— sind von öffentlichen Beamten,
Geistlichen u. Lehrern solange
nicht zu entrichten, als sie sich
nicht ansässig machen 8. 6
Staatsangehörigkeit, sächsische, ist
zum Erwerbe des Bürgerrechts
erforderlich 6. Z
Staatseisenbahnbetrieb ist befreit
von Gemeindeanlagen 11.
Staatsfiskus, Befreiung desselben
von Gemeindeanlagen 10, 35.
Stadtgemeindebezirk, Abgrenzung
u. Abänderung desselb. ist
im Ortsstatut zu beurkunden 4.
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Stadtgemeindebezirk, Anschluß
einzelner Grundstücke an denselben
4.
Stadtgemeinderat 30.
— in mittleren und kleinen
Städten 37.
Stadtratsmitglieder können nicht
Stadtverordnete sein 14.
Stadtrat, Zahl der Mitglieder
desselben ist statutarisch festzusetzen
23.
—, Befähigung der rechtskundigen
Mitglieder 23.
—, Anstellung derbesoldeten Mitglieder
auf Zeit 22.
—, die besoldeten Mitglieder dürfen
keinen anderen Erwerbszweig
haben 21.
—, Wahl und Ausscheiden der
unbesoldeten Mitglieder 24.
J—, freiwilliges Abgehen 25, 26.
—, Aufrücken 23.
—, Entlassung 25.
— vertritt die Gemeinde 26.
J hat die obrigkeitliche Gewalt.
im Gemeindebezirke 26.
— verwaltet das Gemeindevermögen
und die Gemeindeanstalten
26.
—, Organ der Staats= und Bezirksverwaltung
27.
— verwaltet die Ortspolizei 27.
—., kollegialische Beschlüsse 28.
—, Verantwortlichkeit 27.
Stadtverordnete, deren Zahl 12.
—, Verhältnis der Angesessenen
zzu den Unangesessenen 12.
—, Ausscheiden derselben 12, 18.
—, deren Wahl erfolgt direkt
durch die Bürgerschaft 12.
—, Recht der Information 18.
— vertreten die Stadtgemeinde
gegenüber dem Stadtrate 18.
—, Befugnisse u. Obliegenheiten
18, 19.
— kontrollieren die Rechnungen
19.
— konkurrieren bei Errichtung od.
Abänderung des Ortsstatuts 19.