Volltext : Königlich Sächsische Revidierte Städteordnung und Städteordnung für mittlere und kleine Städte vom 24. April 1873.

Rechtsstreitigkeiten  der  Gemeinde
mit  dem  Stadtrate  30.

—  zwischen  der  Stadtgemeinde
und  dem  Stadtgemeinderate  40.

Regulative  in  polizeilichen  An—
gelegenheiten  27,  40.

Removierte  sind  nicht  stimmbe—
rechtigt  13.

Rentenrolle  7.

Rettung  Verunglückter  41.

Rittergüter  4.

Schadenfeuer,  Anzeige  davon  42.

Schankstätten,  Beaufsichtigung
derselben  41.

Schießgewehre,  unerlaubte  Führung
  41.

Schlägereien  42.

Schriftführer  d.  Stadtverordn.  21.

Schulden,  unablegliche  5.

—,  zu  deren  Tilgung  ist  ein  Tilgungsplan
  aufzustellen  6.

Selbständigkeit  ist  Bedingung  der
Gemeindemitgliedschaft  6.

Seuchen,  Maßregeln  zur  Abwendung
  derselben  41.

Sicherheitspolizei  27.

Sittenpolizei  41.

Sitzungen,  gemeinschaftliche  des
Stadtrats  und  der  Stadtverordneten

  29.

Sonntagsfeier  41.

Spiel,  verbotenes  41.

Sporteln  für  Erteilung  des  Bürgerrechts
  8.

—  sind  von  öffentlichen  Beamten,
Geistlichen  u.  Lehrern  solange
nicht  zu  entrichten,  als  sie  sich
nicht  ansässig  machen  8.  6

Staatsangehörigkeit,  sächsische,  ist
zum  Erwerbe  des  Bürgerrechts
erforderlich  6.  Z

Staatseisenbahnbetrieb  ist  befreit
von  Gemeindeanlagen  11.

Staatsfiskus,  Befreiung  desselben
von  Gemeindeanlagen  10,  35.

Stadtgemeindebezirk,  Abgrenzung
  u.  Abänderung  desselb.  ist
im  Ortsstatut  zu  beurkunden  4.

57

Stadtgemeindebezirk,  Anschluß

einzelner  Grundstücke  an  denselben
  4.

Stadtgemeinderat  30.

—  in  mittleren  und  kleinen
Städten  37.

Stadtratsmitglieder  können  nicht
Stadtverordnete  sein  14.
Stadtrat,  Zahl  der  Mitglieder

desselben  ist  statutarisch  festzusetzen
  23.

—,  Befähigung  der  rechtskundigen
  Mitglieder  23.

—,  Anstellung  derbesoldeten  Mitglieder
  auf  Zeit  22.

—,  die  besoldeten  Mitglieder  dürfen
  keinen  anderen  Erwerbszweig
  haben  21.

—,  Wahl  und  Ausscheiden  der
unbesoldeten  Mitglieder  24.
J—,  freiwilliges  Abgehen  25,  26.

—,  Aufrücken  23.

—,  Entlassung  25.

—  vertritt  die  Gemeinde  26.
J  hat  die  obrigkeitliche  Gewalt.
im  Gemeindebezirke  26.

—  verwaltet  das  Gemeindevermögen
  und  die  Gemeindeanstalten
  26.

—,  Organ  der  Staats=  und  Bezirksverwaltung
  27.

—  verwaltet  die  Ortspolizei  27.
—.,  kollegialische  Beschlüsse  28.
—,  Verantwortlichkeit  27.
Stadtverordnete,  deren  Zahl  12.
—,  Verhältnis  der  Angesessenen
zzu  den  Unangesessenen  12.
—,  Ausscheiden  derselben  12,  18.
—,  deren  Wahl  erfolgt  direkt

durch  die  Bürgerschaft  12.

—,  Recht  der  Information  18.
—  vertreten  die  Stadtgemeinde

gegenüber  dem  Stadtrate  18.
—,  Befugnisse  u.  Obliegenheiten

18,  19.

—  kontrollieren  die  Rechnungen

19.

—  konkurrieren  bei  Errichtung  od.

Abänderung  des  Ortsstatuts  19.