Full text : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

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Bundesstaat:  Muster  IV
Direktivbehörde:  zu  den  Abrechnungsbestimmungen.

Namen  der  mit  der  Reichshauptkasse
in  Abrechnung  stehenden  Kassen:

I.
II.
III.

Rechnungsjahr  191

Übersicht

der
Einnahme  an  Zöllen  und  Reichssteuern
für  das
1.  bis  Viertel  des  Rechnungsjahrs  191.

Aufgestellt
(Datum)  ,  den  191.
(Firma)
(Unterschrift)

An

den  Ausschuß  des  Bundesrats  für  Rechnungswesen
(zu  Händen  des  Kaiserlichen  Zoll-  und  Steuer-Rechnungsbureaus)

Berlin  W  66,  Wilhelmplatz  1.

Anleitung  zum  Gebrauch.

1.  Die  in  den  Spalten  3  bis  b  anzusetzenden  Beträge  haben  den  jedesmal  abgelaufenen  Teil  des  Rechnungsjahrs  zu  umfassen,
  mithin  z.  B.  in  der  Ubersicht  für  das  1.  bis  3.  Viertel  die  Einnahme  füur  April  bis  einschließlich  Dezember.

2.  Zur  Einnahme  für  das  4.  Viertel  des  Rechnungsjahrs  gehören  auch  diejenigen  bis  Ende  März  fälligen  Abgabenbeträge,
  welche  erst  im  Monat  April  bei  den  Hebestellen  zur  Anschreibung  kommen.

3.  Bei  anderen  als  den  unter  den  lfd.  Nrn.  1  und  5  genannten  Abgabenzweigen  sind  aufgekommene  außerordentliche  Einnahmen
  in  Spalte  3  unter  der  Linie  des  betreffenden  Abgabenzweigs  mit  dem  Zusatz  „außerdem  außerordentliche  Einnahmen“

  besonders  anzugeben.
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