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Bundesstaat: Muster IV
Direktivbehörde: zu den Abrechnungsbestimmungen.
Namen der mit der Reichshauptkasse
in Abrechnung stehenden Kassen:
I.
II.
III.
Rechnungsjahr 191
Übersicht
der
Einnahme an Zöllen und Reichssteuern
für das
1. bis Viertel des Rechnungsjahrs 191.
Aufgestellt
(Datum) , den 191.
(Firma)
(Unterschrift)
An
den Ausschuß des Bundesrats für Rechnungswesen
(zu Händen des Kaiserlichen Zoll- und Steuer-Rechnungsbureaus)
Berlin W 66, Wilhelmplatz 1.
Anleitung zum Gebrauch.
1. Die in den Spalten 3 bis b anzusetzenden Beträge haben den jedesmal abgelaufenen Teil des Rechnungsjahrs zu umfassen,
mithin z. B. in der Ubersicht für das 1. bis 3. Viertel die Einnahme füur April bis einschließlich Dezember.
2. Zur Einnahme für das 4. Viertel des Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März fälligen Abgabenbeträge,
welche erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen.
3. Bei anderen als den unter den lfd. Nrn. 1 und 5 genannten Abgabenzweigen sind aufgekommene außerordentliche Einnahmen
in Spalte 3 unter der Linie des betreffenden Abgabenzweigs mit dem Zusatz „außerdem außerordentliche Einnahmen“
besonders anzugeben.
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