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2. Marine nud Schiffahrt.
Seine Majestät der Kaiser und König haben die von dem Württembergischen Jachtklub in Friedrichs-
hafen a. B. erbetene Genehmigung zur Führung des ihm von Seiner Majestät dem König von
Württemberg verliehenen Abzeichens in der deutschen Nationalflagge auf den ihm und seinen Mit-
gliedern gehörigen seegehenden Jachten zu erteilen geruht.
Zur Führung der mit diesem Abzeichen versehenen Nationalflagge (Klubflagge) bedarf es einer
vom Reichs-Marineamt ausgestellten, auf das Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden Legitimation,
die durch den Klubvorstand einzuholen ist.
Die Klubflagge entspricht der Reichsflagge mit dem Klub-
abzeichen in der linken Hälfte der Flagge am Flaggenstocke nach dem beigegebenen Muster.
Braun.
3. Polizeiwesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
r Name und Stand Alter und Heimat ’ Behörde, welche die Datum
8 –. - run des
Ausweisung
# der Bestrafung. Ausweisun
beschl s-
der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses.
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1 Wladimir Siera= geboren angeblich am 3. oder 7. August versuchter
kowski (auch Ro= oder 11. September 1882 zu Warschau, Diebstahl, Hehlerei Re
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs.
man Utelski oder Rußlandt,
Mazur
Schneider,
genannt)höriger,
russischer
Staatsange= und Urkundenfäl- Po
schung (2 Jahre
Zuchthaus, laut Er-
kenntnis vom 30.
Mai. 1911),
schwerer Königlich Preußischer
zierungspraffdent zu
en,
18. Juli 1913.