Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. Einundvierzigster Jahrgang. 1913. (41)

— 728 — 
2. Marine nud Schiffahrt. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben die von dem Württembergischen Jachtklub in Friedrichs- 
hafen a. B. erbetene Genehmigung zur Führung des ihm von Seiner Majestät dem König von 
Württemberg verliehenen Abzeichens in der deutschen Nationalflagge auf den ihm und seinen Mit- 
gliedern gehörigen seegehenden Jachten zu erteilen geruht. 
Zur Führung der mit diesem Abzeichen versehenen Nationalflagge (Klubflagge) bedarf es einer 
vom Reichs-Marineamt ausgestellten, auf das Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden Legitimation, 
die durch den Klubvorstand einzuholen ist. 
Die Klubflagge entspricht der Reichsflagge mit dem Klub- 
abzeichen in der linken Hälfte der Flagge am Flaggenstocke nach dem beigegebenen Muster. 
  
  
  
Braun. 
  
  
3. Polizeiwesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
r Name und Stand Alter und Heimat ’ Behörde, welche die Datum 
8 –. - run des 
Ausweisung 
# der Bestrafung. Ausweisun 
beschl s- 
der Ausgewiesenen. eschlossen hat. beschlusses. 
1 2 l s b 6 
  
  
1 Wladimir Siera= geboren angeblich am 3. oder 7. August versuchter 
kowski (auch Ro= oder 11. September 1882 zu Warschau, Diebstahl, Hehlerei Re 
  
a) Auf Grund des § 39 des Strafgesetzbuchs. 
man Utelski oder Rußlandt, 
Mazur 
Schneider, 
genannt)höriger, 
russischer 
Staatsange= und Urkundenfäl- Po 
schung (2 Jahre 
Zuchthaus, laut Er- 
kenntnis vom 30. 
Mai. 1911), 
schwerer Königlich Preußischer 
zierungspraffdent zu 
en, 
18. Juli 1913. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.